Gesetz Nr. 187 / 2020 Coll.

Gesetz über die Verlängerung der Fristen für die Aufnahme zusätzlicher Wahlen zum Senat

Gültig Recht In Kraft seit 24.04.2020
Textfassungen: 24.04.2020
187
DIE RECHT
vom 17. April 2020
Verlängerung der Frist für die weitere Wahl zum Senat
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Verlängerung der Frist für die weitere Wahl zum Senat
Gemäß Artikel 10 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik werden die Fristen für die Aufnahme der Zusatzwahlen an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, die vom Präsidenten der Republik Entscheidung Nr. 23/2020 Slg. im Wahlkreis Nr. 32 vom Präsidenten der Republik zur Mitteilung der Zusatzwahlen an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, nachstehend "die Wahlen" genannt, verlängert.
§ 2
Bestimmung der Wahltermine
Die Wahltage werden vom Präsidenten der Republik spätestens 20 Tage vor dem ersten Wahltag festgelegt, so dass die erste Wahlrunde und jede zweite Wahlrunde bis zum 30. Juni 2020 stattfinden.
§ 3
Berechnung der zeitlichen Grenzen
Für die Berechnung der Fristen gemäß Gesetz Nr. 247 / 1995 Slg., bei Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer Gesetze, geändert, die nicht bis zum 15. März 2020 abgelaufen sind, werden die geltenden Wahltermine gemäß § 2 festgelegt.
§ 4
Der aktuelle Wahlvorbereitungsprozess
(1) Die bestehenden Rechtsakte zur Vorbereitung der Wahlen, einschließlich der in den Fragen der Registrierung und der Einrichtung von Wahlkommissionen im Bezirk, bleiben in Kraft.
(2) Wahlkarten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, können an den in Artikel 2 vorgesehenen Wahlterminen verwendet werden.
§ 5
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 187 / 2020 Slg. über die Verlängerung der Fristen für die Aufnahme zusätzlicher Wahlen zum Senat
Art der VorschriftRecht
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Verkündungsdatum24.04.2020
In Kraft seit24.04.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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