Dekret Nr. 185 / 2025 Coll.

Bestellung auf dem Modell und Angaben der Bescheinigung über den Besitz der Führerscheine und der Bescheinigung über die Eintragung der technischen Lizenz eines Fahrzeugs der Streitkräfte

Gültig In Kraft seit 01.07.2025
185
ERKLÄRUNG
vom 16. Juni 2025
über das Modell und die Einzelheiten der Bescheinigung über den Besitz der Führerscheine und der Bescheinigung über die technische Lizenz eines Fahrzeugs der Streitkräfte
Nach § 55 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 300 / 2013 Slg., zur Militärpolizei und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Militärpolizei), geändert durch Gesetz Nr. 173 / 2025 Slg.:
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung regelt
a) die Angaben der Bescheinigung über den Besitz des Führerscheins oder der Besitzerklärung des Führerscheins (nachstehend als "Zerkennung des Führerscheins" bezeichnet)
b) ein Muster für die Haftbescheinigung;
c) die Angaben der Bescheinigung über die Bescheinigung über die technische Lizenz eines Fahrzeugs der Streitkräfte (im Folgenden „Zertifikat“) und
d) eine Musterbescheinigung für die Inhaftierung.
§ 2
Formen der Inhaftierung
(1) Die Bescheinigung über die Aufbewahrung eines Führerscheins enthält:
a) eine Bezeichnung der Militärpolizei, deren Militärbeamter, der den Führerschein inhaftiert hat, ein Staatsangehöriger ist;
b) Name, Nachname und Anschrift des Inhabers des inhaftierten Führerscheins;
c) das Geburtsdatum des Inhabers des inhaftierten Führerscheins;
d) die Nummer und das Datum der Erteilung des beschlagnahmten Führerscheins und die Bezeichnung des Amtes, das den inhaftierten Führerschein ausgestellt hat;
e) den Grund für die Inhaftierung eines Führerscheins, einschließlich einer kurzen Beschreibung der Maßnahme, auf deren Grundlage der Führerschein inhaftiert wurde, und Angabe des Ortes und der Zeit der Straftat;
f) Informationen über die Folge der Beibehaltung eines Führerscheins;
g) das Datum der Erteilung der Bescheinigung über den Besitz der Lizenz und die Unterschrift des Militärbeamten, der die Lizenz hält;
h) die Erklärung des Inhabers des inhaftierten Führerscheins, wenn er zur Beibehaltung des Führerscheins Stellung nehmen möchte; und
(i) die Unterschrift des Inhabers des inhaftierten Führerscheins oder gegebenenfalls eines Militäroffiziers, stellt fest, dass der Inhaber des inhaftierten Führerscheins die Unterzeichnung verweigerte.
(2) Das Muster der Bescheinigung über die Aufbewahrung einer Führerscheinslizenz ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 3
Formen der Inhaftierung
(1) Die Bescheinigung enthält:
a) die Bezeichnung der Militärpolizei, deren Militärbeamter die Bescheinigung hält, ist ein Staatsangehöriger;
b) Art oder Art des Fahrzeugs;
c) eine Militärregistrierungsnummer;
d) die Zahl der zurückgehaltenen Bescheinigung;
e) den Grund für die Inhaftierung der Bescheinigung, einschließlich einer kurzen Beschreibung des Defekts am Fahrzeug, auf dessen Grundlage die Bescheinigung inhaftiert wurde; und
f) das Datum der Ausstellung der Haftbescheinigung und die Unterschrift des Militärbeamten, der die Bescheinigung hält.
(2) Die Musterbescheinigung für die Inhaftierung ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Verteidigungsminister:
Mgr. Chernochová v. r.

Příloha č. 1

Anhang 1
Muster der Haftbescheinigung

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2
Musterbescheinigung für die Haft

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 185 / 2025 Coll., über die Modelle und Einzelheiten der Besitzbescheinigung der Führerscheine und der Bescheinigung über die Eintragung der technischen Lizenz eines Fahrzeugs der Streitkräfte
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.06.2025
In Kraft seit01.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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