Gesetz Nr. 185 / 2014 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 6 / 2002 Slg., über Gerichte, Gerichte, Anschriften und Regierung Verwaltung der Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz über Gerichte und Richter), geändert, und bestimmte andere Gesetze

Gültig Recht In Kraft seit 01.10.2014
185
Recht
vom 31. Juli 2014
zur Änderung des Gesetzes Nr. 6 / 2002 Slg. über Gerichte, Richter, Ansprachen und Regierung der Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gerichtshof und Richter), geändert, und bestimmter anderer Gesetze
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Gerichts- und Richterrechts
Čl. I
Gesetz Nr. 6 / 2002 Slg., zu Gerichten, Urteilen, Ansprachen und Regierung Verwaltung der Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz über Gerichte und Richter), geändert durch Gesetz Nr. 151 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 228 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 7 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 349 / 2002 Slg., 2006
1. In Abschnitt 102 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Die Amtszeit der Präsidenten des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts beträgt fünf Jahre."
2. In § 108 Abs. 2 werden die Worte "und Vizepräsident des Gerichtshofs " durch die Worte" Gerichtshof, Vizepräsident des Gerichtshofs und Präsident des Kollegiums" ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Der Präsident des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts, der 2009 und früher zum Amt ernannt wurde, beendet seine Amtszeit innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
2. Der Präsident des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts, der 2010 zum Amt ernannt wurde, erlischt zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
3. Der Präsident des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts, das 2011 ernannt wurde, beendet seine Amtszeit 3 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
4. Der Präsident des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts, der 2012 zum Amt ernannt wurde, erlischt vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
5. Der Präsident des Kollegiums des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts, der 2013 oder 2014 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Amt ernannt wurde, erlischt fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Salary Act
Čl. III
Gesetz Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Anforderungen in Verbindung mit der Funktion der Vertreter der staatlichen Behörde und von bestimmten staatlichen Stellen und Richtern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments, geändert durch Gesetz Nr. 138 / 1996 Slg., Gesetz Nr. 287 / 1997 Slg., Gesetz Nr. 155 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 26 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 427 / 2003 Sl., Nr.
1. In Abschnitt 17 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "gültig für Richter" nach dem Wort "Basis" eingefügt.
2. In § 18 Abs. 1 werden die Worte "gültig für Richter" am Ende des Buchstabens a angefügt.
3. In Absatz 18 werden die Worte "gültig für Richter" am Ende des Absatzes 2 angefügt.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Gesetzes Nr. 314/2008 Slg.
Čl. IV
In Artikel II des Gesetzes Nr. 314 / 2008 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 6 / 2002 Slg., zu Urteilen, Urteilen, Ansprachen und Regierung Verwaltung der Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz über Urteile und Urteile), geändert, Gesetz Nr. 150 / 2002 Slg., geändert, Gesetz Nr. 7 / 2002 Slg., Slg.
"11. Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, der vor dem 1. Oktober 2008 ernannt wurde, endet am Tag, an dem die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts gemäß Artikel IV Teil 2 dieses Gesetzes endet."

ČÁST ČTVRTÁ

Effizienz
Čl. V
Dieses Gesetz gilt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung mit Ausnahme von Teil Drei, der am Tag seiner Veröffentlichung wirksam wird.
Hamlet v. r.
Zeman v. r.
Sobotka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 185 / 2014 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 6 / 2002 Slg., über Gerichte, Urteile, Anschriften und Regierungsverwaltung der Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz über Gerichte und Richter), geändert, und bestimmte andere Gesetze
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.08.2014
In Kraft seit01.10.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf