Regierungsverordnung Nr. 184 / 2019 Coll.

Die Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Slg., zur Bestimmung des Zinsbetrags für Zahlungsverzug und der damit verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des vom Gericht benannten Mitglieds der juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsblatts, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Aufzeichnungen der Treuhandfonds und die Aufzeichnungen der Daten über die wohltätigen Eigentümer, geändert durch die Regierungsverordnung Nr.

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