Dekret Nr. 184 / 2003 Coll.
Die Regierungsverordnung sieht eine weitere Liste von Gegenständen vor, die von dem Eigentum der Tschechischen Republik an den Verband der jüdischen Gemeinde in der Tschechischen Republik oder an das Eigentum der jüdischen Gemeinde in der Tschechischen Republik zu übertragen sind, um bestimmte durch den Holocaust verursachte Eigentumsungerechtigkeiten und das Verfahren für ihre Übertragung zu mindern
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
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Keine eingehenden Zusammenhänge.