Dekret Nr. 184 / 2003 Coll.

Die Regierungsverordnung sieht eine weitere Liste von Gegenständen vor, die von dem Eigentum der Tschechischen Republik an den Verband der jüdischen Gemeinde in der Tschechischen Republik oder an das Eigentum der jüdischen Gemeinde in der Tschechischen Republik zu übertragen sind, um bestimmte durch den Holocaust verursachte Eigentumsungerechtigkeiten und das Verfahren für ihre Übertragung zu mindern

Zeitliche Textfassungen

01.08.2003 Aktuell
In Kraft seit 01.08.2003
17.06.2003 Verkündet
In Kraft seit 17.06.2003
17.06.2003 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 17.06.2003 bis 31.07.2003

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