Dekret Nr. 181 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 360 / 2010 Slg., zur Festlegung des Musters der elektronischen Form für den Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung zur Durchführung der Transaktion und der technischen Einzelheiten ihrer Nutzung, geändert durch das Erlass Nr. 180 / 2017 Slg.

Gültig In Kraft seit 01.07.2025
181
ERKLÄRUNG
vom 10. Juni 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 360 / 2010 Slg., zur Festlegung eines Musters der elektronischen Form für den Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung zur Durchführung und die technischen Einzelheiten seiner Verwendung, geändert durch das Erlass Nr. 180 / 2017 Slg.
Nr. 310 / 2006 Coll., Act Nr. 304 / 2007 Coll., Act Nr. 247 / 2008 Coll., Act Nr. 153 / 2010 Coll., Nr. 468 / 2007 Coll., Act Nr. 247 / 2008 Coll., Act Nr. 153 / 2010 Coll.
Čl. I
Erlass Nr. 360 / 2010 Slg., zur Festlegung des Musters der elektronischen Form des Antrags auf Entscheidung des Streits über die Verpflichtung zur Durchführung der Transaktion und der technischen Einzelheiten seiner Nutzung, geändert durch Erlass Nr. 180 / 2017 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden die Worte "oder § 129a (1) " nach den Worten" § 129 (1) eingefügt.
2. Absatz 2 (1) lautet wie folgt:
"(1) Das Formular des Amtes wird über das Public Administration Information System in Form eines Online-HTML-Formulars (HyperText Markup Language) mit einer PDF-Ausgabe (Portable Document Format) zur Verfügung gestellt. Das Formular kann auch von dem Informationssystem der Person gesendet werden, die die Kommunikationsaktivität über die Anwendungsprogramm-Schnittstelle (API) nach der Authentifizierung auf der Grundlage des API-Schlüssels des Amtes durchführt.
3. Absatz 2 (3) wird gestrichen.
Absatz 4 wird zu Absatz 3.
4. In Artikel 2 Absatz 3 werden die Worte "im Falle der Übermittlung an eine E-Mail-Adresse" nach den Wörtern eingefügt" bei einer weiteren elektronischen Einreichung von 100 MB "und die Worte "am Ende des Textes des Absatzes" hinzugefügt.
5. Der Anhang erhält folgende Fassung:

"Annex
Muster der elektronischen Form des Antrags auf Entscheidung eines Streits gemäß § 129 Abs. 1 oder § 129a Abs. 1 des Gesetzes über die Verpflichtung eines Teilnehmers oder eines Nutzers zur Ausführung von Bargeld

"
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Das in der Verordnung Nr. 360 / 2010 Slg. vorgesehene Formular, das vor dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses wirksam ist, kann bis spätestens 30. Juli 2026 zur Einreichung des Antrags auf Entscheidung des Streits verwendet werden.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Präsident des Rates des tschechischen Telekommunikationsbüros:
Ebert v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 181 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 360 / 2010 Coll., zur Festlegung eines Musters der elektronischen Form des Antrags auf Entscheidung des Streits über die Verpflichtung zur Durchführung und die technischen Einzelheiten seiner Nutzung, geändert durch Dekret Nr. 180 / 2017 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.06.2025
In Kraft seit01.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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