Act Nr. 18 / 2022 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 236/1995 Slg. über das Gehalt und andere Formalitäten in Bezug auf die Erfüllung der Pflichten der Vertreter der staatlichen Regierung und bestimmter Staatsorgane und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung und des Gesetzes Nr. 201/1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Formalitäten der Staatsanwälte sowie über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143/1992 Slg., über die Gehalts- und die Dienststellen

Gültig Recht In Kraft seit 01.02.2022
183
DIE RECHT
vom 20. Januar 2022
zur Änderung des Gesetzes Nr. 236/1995 Slg. über das Gehalt und andere Formalitäten in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben der Vertreter der staatlichen Regierung und bestimmter staatlicher Institutionen und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung und des Gesetzes Nr. 201/1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Formalitäten der Staatsanwälte und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143/1992 Slg., über das Gehalt und die Bezüge bestimmter Formalitäten der Staatsanwälte der Staatsanwälte und die
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Salary Act und anderer Formalitäten in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben der Vertreter des Staates und bestimmter Staatsorgane und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments
Čl. I
Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011, Gesetz Nr. 20/2011
1. Absatz 3 (4) wird gestrichen.
2. § 3a, einschließlich des Titels, § 3b und 4a wird gestrichen.
3.
„§ 4
Die Höhe der Gehaltsbasis bis zum 31. Dezember 2022
Bis zum 31. Dezember 2022 ist die Gehaltsbasis CZK 84 060 und CZK 100 872 für Richter. "
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 491 / 2021 Slg. über die Erklärung der Höhe der Gehaltsbasis für die Bestimmung des Gehalts und bestimmte Erstattung der Ausgaben von Beamten gemäß Gesetz Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten, die mit der Erfüllung der Aufgaben von Vertretern der staatlichen Regierung und von bestimmten staatlichen Stellen und Richtern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung verbunden sind, gilt nicht ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Salary Act und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte
Čl. III
Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und über die Änderung und Änderung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für On-Call-Zeit im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen, geändert durch Gesetz Nr. 155 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 14 / 2002 Slg., Nr. 279 / 2002 Sl.
1. Im Titel des Gesetzes werden die Worte "und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über Salary and Remuneration for on-call in Budget und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen in der geänderten Fassung" gestrichen.
2. Absatz 3 (9) wird gestrichen.
3.
„§ 3a
Die Höhe der Gehaltsbasis bis zum 31. Dezember 2022
Bis zum 31. Dezember 2022 beträgt die Gehaltsbasis 90 784,80 CZK.
Čl. IV
Übergangsbestimmungen
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 492 / 2021 Slg., über die Erklärung der Höhe der Gehaltsbasis für die Bestimmung des Gehalts der Staatsanwälte gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für On-Call in den Haushaltsorganen und in bestimmten

ČÁST TŘETÍ

FINANZIERUNG
Čl. V
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Zeman v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 18 / 2022 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten der Vertreter der staatlichen Macht und bestimmter Staatsorgane und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung, und Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 /
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.01.2022
In Kraft seit01.02.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 117

Öffentliche Verträge 5

84 700 CZK
10.10.2025
64 130 CZK
25.06.2025
94 380 CZK
24.06.2025
205 700 CZK
06.03.2025
831 336 CZK
01.12.2024
Benachrichtigungen
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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