Dekret Nr. 18 / 2009 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 369 / 2004 Slg. über die Auslegung, Durchführung und Bewertung geologischer Werke, die Meldung von Risiko-Geofaktoren und das Verfahren zur Berechnung von Lagerbeständen ausschließlicher Lager

Gültig In Kraft seit 01.02.2009
Inhalt
183
ERKLÄRUNG
vom 5. Januar 2009
zur Änderung des Erlasses Nr. 369/2004 Slg. über die Auslegung, Durchführung und Bewertung geologischer Werke, die Meldung von Risikofaktoren und das Verfahren zur Berechnung von Lagerbeständen ausschließlicher Lager
Gemäß Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 62/1988 Slg. über Geologische Werke, geändert durch Gesetz Nr. 543/1991 Slg. und Gesetz Nr. 366/2000 Slg., zur Durchführung der §§ 9 Abs. 3 und 10 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 62/1988 Slg., über Geologische Werke, geändert durch Gesetz Nr. 543/1991 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 369/2004 Slg. über die Auslegung, Durchführung und Bewertung geologischer Werke, die Meldung von Risikofaktoren und das Verfahren zur Berechnung von Lagerbeständen ausschließlicher Lager wird wie folgt geändert:
1. Im zweiten Satz von Artikel 6 werden die Worte "oder die Auswirkungen eines bevorstehenden Unfalls oder einer Naturkatastrophe " durch die Worte ersetzt", die unmittelbar den Umweltschaden 16a), den Unfall 16b, den schweren Unfall 16c oder das natürliche Ereignis bedrohen".
Fußnoten 16a, 16b und 16c lesen:
"16a) Gesetz Nr. 167 / 2008 Slg., zur Vermeidung und Korrektur von Umweltschäden und zur Änderung bestimmter Gesetze.
16b) § 40 des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz).
16c) Gesetz Nr. 59 / 2006 Slg., über die Verhütung von schweren Unfällen, die durch ausgewählte gefährliche Chemikalien oder Chemikalien verursacht werden, und zur Änderung des Gesetzes Nr. 258 / 2000 Slg., über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte, geändert, und Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg., über die Änderung und Aufhebung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeiten der Bezirksbehörden, geändert,
2. In Artikel 16 Absatz 1 werden am Ende des zweiten Satzes die Worte "und Berichte über die Erhebung der anthropogenen Gesteinsverschmutzung" eingefügt.
3. In Artikel 16 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:
"(4) Der Abschlussbericht über die Erhebung anthropogener Gesteinsverschmutzung wird gemäß Anhang 11 erstellt."
Die Absätze 4 bis 9 werden die Absätze 5 bis 10 umnumeriert.
4. Nach Anhang 10 wird folgender Anhang 11 eingefügt:

"Anhang Nr. 11 zum Erlass Nr. 369 / 2004 Coll.
- Ja.
TEXT TEIL
1. Details des Gebiets
1.1. Allgemein
1.1.1. Geografische Abgrenzung des Gebiets
1.1.2. Vorhandene und geplante Flächennutzung
1.1.3. Grundcharakterisierung der Wohngegend
1.1.4. Eigentumsrecht
1.2. Natürliche Umstände des Interessengebiets
1.2.1 Geomorphologische und Klimabedingungen
1.2.2. Geologische Verhältnisse
1.2.3. Hydrogeologische Verhältnisse
1.2.4. Hydrologische Verhältnisse
1.2.5 Geochemische und hydrochemische Standortdaten
2. Forschungsarbeit
2.1. Aktuelle Erhebung über das Gebiet
2.1.1. Grundlegende Ergebnisse früherer Forschungs- und Rehabilitationsarbeiten am Standort
2.1.2. Liste der Verschmutzungsquellen
2.1.3. Identifizierung von Stoffen mit potenziellem Interesse und anderen Risikofaktoren
2.1.4. Vorläufiges Konzept der Umweltverschmutzung
2.2 Aktuelle Forschungsarbeit
2.2.1. Methodik und Umfang der Forschungs- und Analysearbeiten
2.2.2. Ergebnisse der Sondierungsarbeiten
2.2.3. Zusammenfassung des Bereichs und des räumlichen Umfangs und der Verschmutzung
2.2.4. Beurteilung der Ausbreitung der Umweltverschmutzung
2.2.4.1. Verschmutzung in einer ungesättigten Zone
2.2.4.2. Verschmutzung in einer gesättigten Zone
2.2.4.3. Verschmutzung durch Oberflächenwasser
2.2.4. Charakterisierung der Entwicklung der Umweltverschmutzung in Bezug auf natürliche Ermordungsverfahren
2.2.5. Zusammenfassung der Ausbreitung und Entwicklung der Verschmutzung
2.2.6. Einschränkungen und Unsicherheiten
3. Risikobewertung
3.1. Risikokennung
3.1.1. Bestimmung und Rechtfertigung von prioritären Schadstoffen und anderen Risikofaktoren
3.1.2. Grundmerkmale der Risikoempfänger
3.1.3. Zusammenfassung der Verkehrswege und Übersicht der realen Expositionsszenarien (aktualisiertes Modell)
3.2. Bewertung von Gesundheitsrisiken
3.2.1. Bewertung der Exposition
3.2.2. Schätzung der Gesundheitsrisiken
3.3. Umweltrisikobewertung
3.4. Zusammenfassung des Gesamtrisikos
3.5. Einschränkungen und Unsicherheiten
4. Empfehlungen der Korrekturmaßnahmen
4.1. Empfehlungen für Zielparameter von Korrekturmaßnahmen
4.2. Empfehlung des Korrekturverfahrens mit einer Schätzung der Finanzkosten
5. Schlußfolgerungen und Empfehlungen
Literatur verwendet
Übersicht der verwendeten Abkürzungen
RECHTLICHE ANHÄNGE DES FINALBERICHTS
1. Kopie des Registers der geologischen Werke
2. eine klare Karte des Gebiets im Maßstab 1: 25 000 oder mehr
3. Auflistung der kadastralen Eigenschaft einschließlich einer Kopie der kadastralen Karte mit dem indikativen Layout des Territoriums von Interesse
4. Sonder- und Sonderkarten und -abschnitte mit technischem Inhalt, einschließlich der Karten von Arbeiten, einschließlich Spezifikation und Lokalisierung von Dokumentationsstellen, Direktmessungen, Probenahmen und technischen Arbeiten (einschließlich relevanter Archivdaten)
5. Tabellenübersicht der Mess-, Test- und Analyseergebnisse
6. geologische Dokumentation der Sondierungsarbeiten
7. spezielle Zweck hydrogeologische Karte und andere Karten, die Arbeitsergebnisse dokumentieren
8. Karten und Diagramm von Interessenkonflikten, die durch spezifische Rechtsvorschriften geschützt sind, die die Ergebnisse der Arbeit nutzen und gegebenenfalls die Ergebnisse der Diskussion über Interessenkonflikte belegen
9. ein indikatives Interpretationssystem, das die wichtigsten Ergebnisse und die vorgeschlagenen Empfehlungen dokumentiert
10. Ergebnisse der geodätischen Orientierung der Standort- und Forschungsarbeiten (geodetischen Bericht inklusive Übersicht der Koordinaten und graphischen Schemata der Messpunkte)
11. technische Berichte oder Stellungnahmen entwickelt, um Teilprobleme durch spezialisierte Zentren zu lösen
12. Protokolle der Beobachtung, Messung, Prüfung und Analyse für jede Art von Sonderarbeiten, die die Bedingungen für ihre Akquisition angeben (insbesondere Laborprotokolle)
13. Nachweis von Verbringungen und Entsorgung von Abfällen, die sich aus explorativen Arbeiten ergeben
14. Bestätigung durch das Ministerium für Umwelt des Standorteintrags in der Datenbank "Contated Site Registration System."
EMPFEHLUNGEN AN DEN SCHLUSSBERICHT
1. einen Überblick über physikalisch-chemische und toxikologische Merkmale von prioritären Schadstoffen, Zubereitungen, Organismen oder Mikroorganismen
2. Modelle, statistische Berechnungen
3. Kopien relevanter Genehmigungen und Verwaltungsentscheidungen (z.B. Kopien einer Genehmigung für die Wasserbewirtschaftung, wenn die Bewirtschaftung von Wasser in einer geologischen Erhebung eine solche Genehmigung erfordert)
4. eine Kopie der Protokolle über die Beseitigung der von dem Eigentümer oder dem Mieter des Grundstücks unterzeichneten technischen Arbeiten
5. Fotodokumentation
6. eine Kopie des Zusammenfassungsdossiers in digitaler Form.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.
Minister:
RNDr. Bursík v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 18/2009 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 369 / 2004 Slg., über die Gestaltung, Durchführung und Bewertung geologischer Werke, die Meldung von Risiko-Geofaktoren und das Verfahren zur Berechnung von Lagerbeständen ausschließlicher Lager
Art der Vorschrift-
Autor-
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Verkündungsdatum16.01.2009
In Kraft seit01.02.2009
In Kraft bis-
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