Dekret Nr. 179 / 2017 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 370 / 2002 Coll. über die rechtmäßige Produktion von Gaswaffen, Expansionswaffen und Munition

Gültig In Kraft seit 01.08.2017
179
Ordnung
vom 13. Juni 2017
zur Änderung des Erlasses Nr. 370 / 2002 Coll. über die rechtmäßige Herstellung einer Gaswaffe, einer Expansionswaffe und einer Munition
Gemäß § 79 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 119 / 2002 Slg., auf Waffen und Munition (Gesetz über Waffen), geändert durch Gesetz Nr. 229 / 2016 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

Änderung der Verordnung über die rechtmäßige Herstellung von Gaswaffen, Expansionswaffen und Munition
Čl. I
Verordnung Nr. 370/2002 Slg. über die zulässige Erzeugung einer Gaswaffe, einer Expansionswaffe und einer Munition wird wie folgt geändert:
1. Im Titel des Erlasses werden die Worte "und die Voraussetzungen für die Änderung einer Waffe für Film- oder Theateraktivitäten" nach dem Wort "Gemeinde" und zur Aufhebung bestimmter Regelungen des Ministeriums für Industrie und Handel" hinzugefügt.
2. Der Eröffnungssatz wird wie folgt formuliert: "Das Ministerium für Industrie und Handel bietet gemäß § 79 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 119/2002 Slg. auf Waffen und Munition (Gesetz über Waffen), geändert durch Gesetz Nr. 229 / 2016 Slg. '.
3. In Absatz 2 (1) werden die Worte "und die Rakete frei von aktiven Ladungen, insbesondere explosiven, glühenden, leuchtenden, Rauch, Blitz, akustischen oder chemischen", am Ende des Textes in Buchstabe a angefügt.
4. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte "Signalmunition für Signalwaffen" nach den Worten " Waffen" eingefügt.
5. Der folgende Abschnitt 2a wird nach Abschnitt 2 eingefügt, einschließlich des Titels:
„§ 2a
Weapon-Modifikationsanforderungen für Film- oder Theateraktivitäten
(1) Die in Abschnitt 9 Absatz 2 Buchstabe e des Waffengesetzes genannte Waffe für Film- oder Theatertätigkeit muss angepasst werden an:
a) der Lauf hat es ermöglicht, eine Kugel oder eine Trainingsladung in einem bestimmten Kaliber mit einem Kugel- oder Massenraketen aufzuladen und zu detonieren; und
b) das Hauptteil war eine untrennbare Barriere, die es nicht erlaubt, die Kugel in den Lauf einzuschieben und mittels einer Patrone gefeuert zu werden, während gleichzeitig verhindert wird, dass die Kugel die Ladung in einem bestimmten Kaliber mit einer Kugel- oder Massenrunde durchläuft, die keine Trainingsladung ist.
(2) Die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Anforderungen gilt nicht als Erfüllung der Anforderungen an die zulässige Produktionsleistung einer Expansionswaffe nach Absatz 1. ';
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Absatz 2a des Erlasses Nr. 370 / 2002 Slg., wie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ordens, gilt nicht für Waffen, die vor dem Inkrafttreten des Ordens in die Tschechische Republik abgewandelt oder eingeführt wurden.

ČÁST DRUHÁ

Aufhebung bestimmter Regelungen des Ministeriums für Industrie und Handel
Sie werden gestrichen:
1. Dekret des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 371 / 2002 Coll., zur Festlegung des Verfahrens für die Zerstörung und Zerstörung von Waffen, Munition und die Herstellung ihrer Schnitte, geändert durch Dekret Nr. 632 / 2004 Coll.
2. Dekret des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 632 / 2004 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 371 / 2002 Coll., zur Festlegung eines Verfahrens für die Zerstörung und Zerstörung von Waffen, Munition und die Herstellung ihrer Schnitte.
Čl. IV
Übergangsbestimmungen
Verfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses eingeleitet und anhängig sind, werden gemäß dem Erlass Nr. 371 / 2002 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, behandelt.

ČÁST TŘETÍ

Schlussbestimmungen
Čl. V
Diese Verordnung wurde gemäß der Richtlinie (EU) 2015 / 1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über das Verfahren zur Bereitstellung von Informationen im Bereich der Dienstleistungen der technischen und der Informationsgesellschaft in der geänderten Fassung mitgeteilt.

ČÁST ČTVRTÁ

Effizienz
Čl. VI
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Minister:
Ing. Havlicek, MBA, Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 179 / 2017 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 370 / 2002 Coll., zur legalen Herstellung von Gaswaffen, Expansionswaffen und Munition
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.06.2017
In Kraft seit01.08.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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