Verordnung Nr. 179/2002
Verordnung des Staatsamts für nukleare Sicherheit zur Erstellung einer Liste ausgewählter Gegenstände und Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Kernbereich
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Verordnung Nr. 165/2009 Slg.
Wird aufgehoben durch
Verordnung zur Festlegung der Liste der ausgewählten Punkte im Kernbereich
Gesetz Nr. 18/1997
Führt durch
Gesetz über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.