Dekret Nr. 175 / 2021 Coll.

Verordnung über die Art und Weise, wie die Kosten von Gesundheitsdienstleistungen für Umverteilungszwecke zu messen sind

Gültig Ordnung In Kraft seit 30.04.2021
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 23. April 2021
wie die Kosten für Gesundheitsdienste für Umverteilungszwecke gemessen werden
Nach § 21f (d) Gesetz Nr. 592 / 1992 Slg., über die Versicherung für die öffentliche Krankenversicherung, geändert durch Gesetz Nr. 145 / 2017 Slg.:
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung regelt für die Zwecke der Umverteilung die Methode der Bewertung der im Jahr 2020 gemeldeten Gesundheitskosten.
Methode der Preisgestaltung der Kosten für Gesundheitsdienste
§ 2
(1) Die Krankenversicherungsunternehmen messen zur Umverteilung die Kosten der im Jahr 2020 angemeldeten Gesundheitsdienstleistungen nach anderen Rechtsvorschriften der öffentlichen Krankenversicherung.
(2) Die Kosten der akuten Bettbetreuung werden durch das Produkt des Wertes des Punktes CZK 1.58 und die Anzahl der Punkte der Gesundheitsleistung nach dem Dekret Nr. 134 / 1998 Coll., die eine Liste der Gesundheitsleistung mit Punkten in der geänderten Fassung für die jeweilige Gesundheitsleistung in dem Jahr, in dem die Gesundheitsleistungen erbracht wurden, ausgibt, gemessen. Zusätzlich zu der Bewertung nach dem ersten Satz wird für jeden Behandlungstag Nr. der Betrag von CZK 59 064 hinzugefügt. 00051 bis 00078 gemäß Dekret Nr. 134 / 1998 Coll. für krankhafte Patienten mit einer Diagnose von U07.1 gemäß der internationalen Klassifikation von Krankheiten erklärt.
(3) Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die von speziellen Bettpflegeanbietern und späteren und langfristigen Bettpflegeanbietern erbracht werden, mit Ausnahme der Kosten für Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftung, der Nachbetreuung einer umfassenden Intensivrehabilitation und der langfristigen Intensivpflege, sind nach Maßgabe des Anhangs dieses Erlasses zu bewerten.
(4) Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die in der Kapitalisierungszahlung für Anbieter im Bereich der allgemeinen ärztlichen Praxis und Anbieter im Bereich der praktischen Medizin für Kinder enthalten sind, werden in Höhe des Grundkapitalisierungssatzes für die umgerechnete Zahl der versicherten Personen gemäß Anhang 2, Teil A Nummer 1 des Dekrets Nr. 305 / 2020 Coll., zur Festlegung der Methode der Entschädigung für die im Jahr 2020 gezahlten Leistungen, geändert bei CZK 48 pro Monat, geschätzt.
(5) Die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen, deren Erstattung in der Verordnung Nr. 305/2020 Slg. in tschechischen Kronen festgelegt ist und deren Bewertung nicht unter die Ziffern 2 bis 4 fällt, werden auf den in der Verordnung Nr. 305/2020 Slg. festgesetzten Betrag geschätzt.
(6) Die Kosten für Gesundheitsdienste, die nicht unter die Absätze 2 bis 5 fallen, werden durch das Erzeugnis des Wertes des in Absatz 3 genannten Punktes und der Anzahl der in der Verordnung Nr. 134/1998 vorgesehenen Leistungspunkte gemessen. in dem Jahr, in dem die Gesundheitsdienste erbracht wurden.
(7) Die Kosten für Gesundheitsdienste, die nicht unter die Absätze 2 bis 6 fallen, werden auf die für die erbrachten Leistungen geltende Vergütung geschätzt.
§ 3
Die Bewertung gemäß Absatz 2 (6) gilt für:
a) ambulante Betreuung, die in den Fachgebieten 603 und 604 gemäß Dekret Nr. 134 / 1998 Coll. der Wert des Punktes in Höhe von CZK 1.13,
b) Hämodialysepflegewert eines Punktes von CZK 0,96,
c) Gesundheitsdienste, die vom Wert eines Punktes von CZK 1.19 gemeldet werden; derselbe Wert des Punktes wird auch für die Bewertung von Gesundheitsdiensten verwendet, die von Patiententransportanbietern der Notfallversorgung erbracht werden;
d) Gesundheitsdienste, die im medizinischen Notdienstwert eines Punktes von CZK 1.05 ausgewiesen sind,
e) besonderer ambulanter Pflegewert eines Punktes von CZK 1,19,
(f) von den Anbietern im Bereich der praktischen Medizin und der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche erklärten Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Leistung des Transports der von diesen Fachleuten erklärten Gesundheitsarbeiter, Wert des Punktes CZK 1.26,
g) ambulante Pflege in Sachkenntnis 809 und 810 nach Dekret Nr. 134 / 1998 Coll., einschließlich Magnetresonanztomographie, Computertomographie und Densitometrie, Wert des Punktes 1,08 CZK,
h) ambulante Betreuung in Sachkenntnis 222, 403, 801, 802, 807, 812 bis 819 und 823 gemäß Dekret Nr. 134 / 1998 Coll., mit Ausnahme der Cervical Screening Performance, der Wert des Punktes 0,78 CZK,
i) ambulante Betreuung in Fachkräften 911, 914, 916, 921, 925 und 926 gemäß Dekret Nr. 134 / 1998 Slg., einschließlich der Leistung des Transports von Gesundheitsarbeitern, die von diesen Fachleuten erklärt wurden, Wert des Punktes 1.09 CZK,
j) Ambulante Betreuung in den Berufen 902 und 917 nach Erlass Nr. 134 / 1998 Slg., einschließlich der Leistung des Transports der von diesen Fachleuten erklärten Gesundheitsarbeiter, der Wert des Punktes 0,96 CZK,
k) Gesundheitsdienstleistungen, die vom Gesundheitsdienstleister als Wertpunkt CZK 1.21 erklärt wurden
l) Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachsorge, der Nachsorge, der Nachbereitung komplexer intensiver Rehabilitation und der langfristigen Intensivpflege, die von den Anbietern von Nach- und Langzeitbettpflege-Werten von CZK 1.18 erklärt wurden,
m) ambulante Pflege, die nicht in den Punkten (a) bis (l) des Punktes CZK 1.18 erwähnt wird.
§ 4
Aufhebung
Dekret Nr. 170 / 2020 Coll., über die Methode der Messung der Kosten für Gesundheitsdienste für Umverteilungszwecke, wird aufgehoben.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 30. April 2021 in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Arenberger, DrSc., MBA, v. r.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 175 / 2021 Coll.
Bewertung der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen, die von speziellen Bettbetreuern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung erklärt werden, mit Ausnahme der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftungsversorgung, der Nachbetreuung einer umfassenden Rehabilitationsbehandlung und der Langzeitpflege
Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die von speziellen Bettpflegeanbietern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung, mit Ausnahme der Kosten für Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftungsversorgung, der Nachbetreuung einer umfassenden Rehabilitationsbehandlung und der langfristigen Intensivpflege, berechnet werden, werden nach der Art des Tages und der Patientenkategorie gemäß der Verordnung Nr. 134 / 1998 Coll. wie folgt:
Ošetřovací denPro kategorii pacienta 1 podle vyhlášky č. 134/1998 Sb.Pro kategorii pacienta 2 podle vyhlášky č. 134/1998 Sb.Pro kategorii pacienta 3 podle vyhlášky č. 134/1998 Sb.Pro kategorii pacienta 4 podle vyhlášky č. 134/1998 Sb.Pro kategorii pacienta 5 podle vyhlášky č. 134/1998 Sb.
000051 604,971 736,151 921,122 077,422 322,58
000212 187,032 356,112 571,712 746,032 920,33
000222 044,792 197,942 963,423 185,463 389,65
000231 934,652 272,302 473,142 658,763 027,70
000241 916,082 075,862 257,642 410,812 561,77
000255 050,085 327,885 637,705 763,755 899,51
000262 550,852 851,233 096,583 268,333 783,59
000272 061,542 296,032 910,803 130,553 220,60
000283 024,003 167,063 422,393 787,624 049,22
000292 462,922 628,722 821,403 085,903 334,78
000301 902,221 998,112 128,662 226,362 324,04
00031547,46
00032547,46
1) Mitteilung des tschechischen Statistischen Amtes Nr. 464 / 2017 Coll. über die Aktualisierung der Internationalen Statistischen Klassifikation von Krankheiten und assoziierten Gesundheitsproblemen (MKN-10).

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 175 / 2021 Slg., über die Art und Weise, wie die Kosten der Gesundheitsdienste für Umverteilungszwecke zu messen
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2021
In Kraft seit30.04.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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