Dekret Nr. 174 / 2023 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 207 / 2001 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 301 / 2000 Slg., über Matrices, Namen und Nachnamen und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert

Gültig In Kraft seit 01.07.2023
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 13. Juni 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 207 / 2001 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 301 / 2000 Slg., über Matrices, Namen und Nachnamen und zur Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte, geändert
Nach § 96 (m) Gesetz Nr. 301 / 2000 Slg., über Matrices, Name und Nachname und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 312 / 2013 Slg. und Gesetz Nr. 279 / 2019 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 499 / 2001 Coll., Dekret Nr. 566 / 2002 Coll., Dekret Nr. 660 / 2004 Coll., Dekret Nr. 455 / 2008 Coll., Dekret Nr. 445 / 2008 Coll., Dekret Nr. 445 / 2009 Coll., Dekret Nr. 415 / 2010 Coll., Dekret Nr. 445 / 2011 Coll.,
1. In Artikel 2 wird der Punkt am Ende von Nummer 22 gestrichen und der folgende Punkt 23 angefügt:
"23. Eine Geburtsurkunde mit den Besonderheiten der Geschlechter."
2. In Artikel 2a Absatz 1 werden die Worte "und Modell 20 " ersetzt durch", 20 und 23".
3. In Abschnitt 2a wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Werden Daten über Eltern desselben Geschlechts (7) in die in Anhang 2 in den Modellen 5, 6, 17, 19 und 22 aufgeführten Matrixformen eingetragen, so werden die Worte Vater "und" Mutter "mit einer horizontalen Linie gekreuzt.
7) Zum Beispiel, Gesetz Nr. 91 / 2012 Slg., über das Internationale Privatrecht, geändert.
4. In § 24 Abs. 1 werden am Ende des ersten Satzes die Worte "wenn die Geburtsurkunde an eine Person ausgestellt wird, deren Eltern das gleiche Geschlecht haben (7), die Geburtsurkunde auf dem Formular in Anhang 2, Modell 23 " ausgestellt.
5. In Anhang Nr. 2, Modell 5, "Vater " wird durch" Vater / Eltern ersetzt" und "Mutter " wird durch" Mutter / Eltern ersetzt".
6. In Anhang Nr. 2, Modell 6 wird "Vater " ersetzt" Vater / Elternteil" und "Mutter " ersetzt durch" Mutter / Elternteil".
7. In Anhang Nr. 2, Modell 17, "Vater" ersetzt durch Vater / Elternteil" und "Mutter " wird durch" Mutter / Elternteil ersetzt".
8. In Anhang Nr. 2, Modell 19 wird "OTEC " durch" OTEC / RODIC" ersetzt und "MOTHER ' durch" MOTHER / RODIC" ersetzt.
9. In Anhang Nr. 2, Modell 22 wird "Vater " ersetzt durch" Vater / Elternteil" und "Mutter " ersetzt durch" Mutter / Elternteil".
10. In Anhang 2 wird das folgende Modell 23 angefügt:
"MODEL 23

"
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Matrix Formen Das Protokoll über den Abschluss der Ehe und das Protokoll über den Beitritt zur eingetragenen Partnerschaft gemäß den Mustern 17 und 22 des Anhangs 2 des Dekrets Nr. 207 / 2001 Slg., das vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets wirksam ist, kann bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden.
2. Matrix Forms List of Matrix Book of Birth, List of Matrix Book of Marriage and List of Matrix Book of Partnerships gemäß den Mustern 5, 6 und 19 von Anhang 2 des Dekrets Nr. 207 / 2001 Coll., wie wirksam vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestellung, kann bis zum 31. Dezember 2033 verwendet werden.
3. Werden Daten über Eltern desselben Geschlechts aufgezeichnet, können die in den Nummern 1 und 2 genannten Matrixformen nur verwendet werden, wenn sie die in Artikel I Nummern 5 bis 9 genannten Änderungen angeben.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Innenminister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 174 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 207 / 2001 Coll., Durchführungsgesetz Nr. 301 / 2000 Coll., über Matrices, Namen und Nachname, und zur Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.06.2023
In Kraft seit01.07.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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