Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 174 / 2014 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Einführung des Sammelvertrags von höherem Grad und Anlage 2 zum Sammelvertrag von höherem Grad
Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 6. August 2014
über die Einführung eines Sammelvertrags von höherem Grad und Anlage 2 zu einem Sammelvertrag von höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass ihm gemäß den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung im Zeitraum vom 17.6.2014 - 31.7.2014 auferlegt wurde. Sammelvertrag mit höherem Abschluss für 2014 und Anlage 2 zum Sammelvertrag mit höherem Abschluss:
1. Sammelvertrag für 2014, abgeschlossen am 4. Juni 2014
zwischen Vertragsparteien
Gewerkschaft der Agrar- und Ernährungsarbeiter
- Vereinigung Freier Unionen
und
Die Landwirtschaftsunion der Tschechischen Republik.
2. Anlage 2 des am 17. Juni 2014 abgeschlossenen Kollektivhochrangigen Vertrags
zwischen Vertragsparteien
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Holzindustrie, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik
und
Die Union der Arbeitgeber der Holzindustrie.
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 174 / 2014 Slg., über die Einführung eines Sammelvertrages von höherem Grad und Anlage 2 zu Sammelvertrag von höherem Grad |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 25.08.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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