Dekret Nr. 173 / 2014 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 177/2009 Slg., über die engeren Bedingungen für die Beendigung der Bildung in den Sekundarschulen durch Graduiertenprüfung, geändert

Gültig In Kraft seit 01.09.2014
ANHANG
Ordnung
vom 19. August 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 177/2009 Slg., über die engeren Bedingungen für die Beendigung der Bildung in den Sekundarschulen durch Graduiertenprüfung, geändert
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß §§ 81 (11), 91 (1) und 113a (2) des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., auf Pre-School, Basic, Medium, Höhere berufliche und andere Bildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 242 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 49 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 472 / 2011 Slg. und Gesetz Nr. 370 / 2012 Sl.
Čl. I
Dekret Nr. 177 / 2009 Slg., über die engeren Bedingungen für die Beendigung der Bildung in Sekundarschulen, geändert durch Dekret Nr. 90 / 2010 Slg., Dekret Nr. 274 / 2010 Slg., Dekret Nr. 54 / 2011 Slg., Dekret Nr. 273 / 2011 Slg. und Dekret Nr. 371 / 2012 Slg., werden wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 Absatz 3 wird "31. Dezember " durch" 15. Januar" ersetzt.
2. In Absatz 5 (4) wird "zwei " ersetzt durch" vier".
3. In § 6 Abs. 2 wird "40 " durch" 60" ersetzt.
4. In Ziffer 11 (1) wird das Wort "Woche" gelöscht.
5. In § 16 Abs. 2 erhält der zweite Satz folgende Fassung: "Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten. Wenn die Art der Prüfung dies erfordert, kann der Schuldirektor eine Verlängerung der Vorbereitungsdauer für die mündliche Prüfung, aber nicht mehr als 30 Minuten vorsehen."
6. Absatz 22 (3) lautet wie folgt:
"(3) Schriftliche Arbeiten aus einer Fremdsprache werden vom Bewerter des Zentrums empfangen; die Bewertung wird vom Bewerter in den vom Zentrum gesetzten Fristen durch sein Informationssystem an das Zentrum übermittelt. Das Zentrum stellt die Ergebnisse des Schuldirektors in der Frühjahrsprüfungsperiode bis zum Beginn der mündlichen Prüfung des gemeinsamen Teils in der betreffenden Klasse zur Verfügung, spätestens aber am 29. Mai, und im Herbstuntersuchungszeitraum innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Aufstellung der Bewertung aller schriftlichen Arbeiten aus der Fremdsprache der Schüler in der betreffenden Klasse."
7. In Absatz 22 sind nach Absatz 3 folgende Absätze 4 und 5 eingefügt:
"(4) Schriftliche Arbeiten aus der tschechischen Sprache und Literatur werden vom Bewerter des Schuldirektors empfangen und die Bewertung an den Schuldirektor weitergeleitet; die Bewertung wird vom Schuldirektor in der Frühjahrstestzeit vor Beginn der mündlichen Prüfung des gemeinsamen Teils in der betreffenden Klasse, spätestens aber am 29. Mai, und in der Herbsttestzeit bis zum 13. September gesendet.
(5) Der Schuldirektor unterrichtet die Schüler unverzüglich über die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit. Die Fristen für die Eröffnung mündlicher Prüfungen in den betreffenden Klassen werden vom Direktor des Zentrums vor Beginn der schriftlichen Arbeit über sein Informationssystem mitgeteilt.
Absatz 4 wird zu Absatz 6.
8. Absatz 29 (3) lautet wie folgt:
"(3) Der Bericht über die Ergebnisse des gemeinsamen Teils der Abschlussprüfung des Schülers wird von dem Studenten, der für die Prüfung beantragt und erfolgreich abgeschlossen das letzte Jahr der Ausbildung erhalten. Das Protokoll wird entweder vom Schüler in Papierform vom Schuldirektor oder in einer Weise erhalten, die einen Fernzugriff auf die im Informationssystem des Zentrums zugelassene Anforderung ermöglicht. Der Bericht über die Ergebnisse des gemeinsamen Teils der Abschlussprüfung des Schülers enthält das Datum der Erteilung.
9. Absatz 47 (4) lautet:
"(4) Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Vergütungen werden in regelmäßigen Abständen für die Zahlung eines Gehalts oder Gehalts für Bedienstete in der Beschäftigung fällig."
10. Absatz 49 (8) wird gestrichen.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Die Anpassung des didaktischen Tests und die schriftliche Arbeit aus der tschechischen Sprache und Literatur der Schüler-Ausländer gemäß § 5 Abs. 4 des Dekrets Nr. 177/2009 Slg., wie wirksam ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets, wird zum ersten Mal für die Durchführung der Abschlussprüfung im Frühjahrsversuchszeitraum 2015 zugelassen.
2. Die vom Schuldirektor gemäß § 6 Abs. 2 des Dekrets Nr. 177/2009 Slg. erstellte Schulliste der literarischen Werke, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets erstellt worden sind, wird zum ersten Mal für die teilweise mündliche Prüfung der tschechischen Sprache und Literatur im Frühjahrsversuchszeitraum 2015 verwendet.
Čl. III
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2014 in Kraft.
Minister:
PhDr. Chládek, MBA, Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 173 / 2014 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 177 / 2009 Slg., zu den engeren Bedingungen für die Beendigung des Bildungswesens in Sekundarschulen, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.08.2014
In Kraft seit01.09.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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