Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 170 / 2023 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 16.06.2023
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 8. Juni 2023
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der tschechischen Behörden im Bereich der Preise, in der geänderten Fassung und gemäß § 17 Abs. 6 d) des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und die Ausübung des Staates
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde im Amtsblatt der Energieregulierung vom 2. Juni 2023 Preisentscheidung Nr. 01 / 2023 in Höhe von 3. Die Preisentscheidung wird am 1. Januar 2024 wirksam.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 170 / 2023 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.06.2023
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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