Dekret Nr. 17 / 2005 Coll.

Dekret über die detaillierteren Bedingungen der Organisation der Tschechischen Schule Inspektion und Durchführung von Inspektionstätigkeiten

Gültig In Kraft seit 11.01.2005
17
ERKLÄRUNG
vom 27. Dezember 2004
über die detaillierten Bedingungen der Organisation der Tschechischen Schule Inspektion und Leistung von Inspektionstätigkeiten
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (nachfolgend "das Ministerium") sieht gemäß § 175 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg. über Vorschul-, Grund-, Sekundär-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz) vor:
§ 1
Weitere detaillierte Bedingungen der Organisation Tschechische Schule Inspektion
(1) Der Leiter der verschiedenen Inspektoren des tschechischen Inspektionszentrums ist der Direktor des Inspektors.
(2) Die Arbeitsplätze der tschechischen Schulinspektion sind gekennzeichnet durch den tschechischen Schulinspektor, den Namen des Inspektors und das nationale Emblem der Tschechischen Republik 1).
§ 2
Detailliertere Bedingungen für die Durchführung von Inspektionstätigkeiten
(1) Die tschechische Schulinspektion erstellt einen Entwurf der Hauptaufgaben der tschechischen Schulinspektion2) unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen früherer Schulinspektionen auf der Grundlage der Anforderungen des Ministeriums und unter Berücksichtigung der Initiativen regionaler Behörden, Schulinstitute und Schuleinrichtungen, Schulleiter und Schulräte.
(2) Der Zentralschulinspektor legt jährlich dem Minister für Bildung, Jugend und Sport vor:
a) bis zum 15. Juli einen Entwurf für die Hauptaufgaben des tschechischen Schulaufsichtsamts für das folgende Schuljahr;
b) bis zum 15. Juli zur Genehmigung des Entwurfs der Kriterien für die Bewertung der Bedingungen, des Kurses und der Ergebnisse der Bildungs- und Schuldienste;
c) bis zum 30. November den Jahresbericht des tschechischen Schulaufsichtsamts für das vorherige Schuljahr.
(3) Im Laufe der Inspektionstätigkeit ist der Schulleiter oder sein Bevollmächtigter berechtigt, anwesend zu sein und ein Bevollmächtigter des Betriebs zu sein.
§ 3
Servicekarten
(1) Das Muster der Schulaufsichtslizenz ist in Anhang 1 festgelegt.
(2) Das Muster der Bescheinigung des Überwachungsbeamten ist in Anhang 2 aufgeführt.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Lizenzen umfassen:
(a) Staatliches Emble1),
(b) der Titel "Czech School Inspectorate",
c) ein Foto des Schulinspektors oder Inspektors mit einem Rundstempel der tschechischen Schulinspektion,
d) Name oder Namen, Nachnamen oder gegebenenfalls die Bezeichnung eines Absolventen einer höheren Berufsschule, eines akademischen Abschlusses oder einer wissenschaftlichen Klasse;
e) die Registrierungsnummer der Lizenz;
f) die Unterschrift des Zentralschulinspektors.
§ 4
Aufhebung
Verordnung Nr. 109 / 2003 Slg., über die Organisation, Leistung und Aufgaben der Schulinspektion wird aufgehoben.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Buzková v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 17/2005
Modell der Dienstkarte des Schulinspektors
Vorderseite der Servicekarte

Der Servicepass ist 54 mm hoch und 85 mm breit. Es ist auf einer weißen Papierkarte gedruckt.
Der Text auf der Vorderseite ist schwarz. Der Titel der Organisation "Czech School Inspection" wird im oberen Teil der Servicekarte gegeben. Das Feld für das Foto des Schulinspektors ist links. In der Mitte des Titels wird das nationale Emblem gedruckt, die Registrierungsnummer der Servicekarte, auf deren Recht der Titel "School Inspector's Card" mutig ist. In der unteren Hälfte der Servicekarte rechts von der Fotografie ist die Figur nach § 3 Buchstabe d des Dekrets mutig. In der unteren rechten Ecke der Front gibt es einen Hinweis auf die Funktion des Zentralschulinspektors und seiner eigenen Unterschrift. Das Foto des Schulinspektors wird in der unteren rechten Ecke mit einem Rundstempel des tschechischen Schulinspektionsbüros gedruckt. Die gesamte Front ist mit transparenter Kaschierfolie abgedeckt.
Die Rückseite der Servicekarte enthält keine Daten.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 17/2005
Modell des Diensts des Offiziers
Vorderseite der Servicekarte

Der Servicepass ist 54 mm hoch und 85 mm breit. Es ist auf einer weißen Papierkarte gedruckt.
Der Text auf der Vorderseite ist schwarz. Der obere Teil der Lizenz umfasst den Namen der Organisation "Czech School Inspection". Das Feld für ein Foto des Inspektors ist links. Ein nationales Emblem ist in der Mitte der Dienstkarte unter der Überschrift zu drucken, die Registrierungsnummer der Dienstkarte, auf deren Recht der Name "Controller's Card's in mutiger Weise gekennzeichnet ist. In der unteren Hälfte der Servicekarte rechts von der Fotografie ist die Figur nach § 3 Buchstabe d des Dekrets mutig. In der unteren rechten Ecke der Front gibt es einen Hinweis auf die Funktion des Zentralschulinspektors und seiner eigenen Unterschrift. In der unteren rechten Ecke wird das Foto des Inspektors mit dem runden Stempel des tschechischen Schulaufsichtsamtes nachgedruckt. Die gesamte Front ist mit transparenter Kaschierfolie abgedeckt.
Die Rückseite der Servicekarte enthält keine Daten.
1) Gesetz Nr. 352 / 2001 Slg., über die Verwendung staatlicher Symbole der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze.
2) Artikel 174 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Pre-School, Basic, Medium, Höhere Berufsausbildung und andere Bildung (Bildungsgesetz).

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 17 / 2005 Slg., zu detaillierteren Bedingungen der Organisation der Tschechischen Schule Inspektion und Leistung der Inspektion Aktivitäten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.01.2005
In Kraft seit11.01.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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