Verordnung Nr. 17/1997
Verordnung des Umweltministeriums zur Erklärung des Naturschutzgebiets Ransko und zur Festlegung seiner engen Schutzbedingungen
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 24.02.1997
Textfassungen:
24.02.1997
17
ERKLÄRUNG
Ministerium für Umwelt
vom 27. Januar 1997
zur Erklärung des nationalen Naturschutzgebiets von Ransko und zur Festlegung seiner engen Schutzbedingungen
Das Umweltministerium sieht gemäß § 79 Abs. 3 b) in Bezug auf § 28 Abs. 1 und § 37 Abs. 1 Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 114 / 1992 Slg. über die Erhaltung von Natur und Landschaft, geändert durch die gesetzliche Maßnahme des Präsidiums des tschechischen Nationalrats Nr. 347 / 1992 Slg., Gesetz Nr. 289 / 1995 Slg. und die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik Nr. 3 /
Ankündigung des National Nature Reserve Ransko
Das Naturschutzgebiet Ransko (nachstehend „National Nature Reserve“ genannt) wird hiermit erklärt, um eine Reihe von naturbedingten unterschiedlichen Waldökosystemen mit einer großen Gruppe speziell geschützter Pflanzen- und Tierarten aufrechtzuerhalten.
Definition des nationalen Naturschutzgebiets
(1) Das nationale Naturreservat befindet sich in Havlíčkova Brod Distrikt in Havlíčkova Borová kadastral Gebiet auf den Grundstücken Nr. 1855 / 2 und Nr. 3181 / 1 und im kadastralen Gebiet des alten Ransko auf den Parzellen Nr. 290 / 4, Nr. 464 / 1 und Teil der Partie Nr. 409 / 1. Die Gesamtfläche des nationalen Naturschutzgebiets beträgt 695.4 ha. Die Grenzlinie des nationalen Naturschutzgebiets des Pakets Nr. 409 / 1 ist im Anhang des Dekrets dargestellt.
(2) Die Kartendokumente, in denen das Gebiet des nationalen Naturschutzgebiets eingezeichnet ist, sind neben dem Register in der zentralen Liste des Naturschutzes1) im Ministerium für Umwelt hinterlegt (nachfolgend "Ministry" genannt), im Zdářské výštěch výšky, im Bezirksamt von Havlíčkova Brod, am Gemeindeamt von Havlíčkova Borová und an der Gemeinde
Engere Schutzbedingungen
Ohne Zustimmung des Ministers2):
a) Änderungen der Art der Flächen und Änderungen der Nutzung;
b) Reparatur und Instandhaltung bestehender Forststraßen;
c) geologische Arbeiten im Zusammenhang mit der Intervention in das Gebiet;
d) Organisation und Organisation von Massensport, Tourismus und anderen öffentlichen Veranstaltungen;
e) kostenlose Fütterung von Spiel, Einrichtung von Futtermitteln, Pilzen und Jagdgeräten, ausgenommen bei Wehren;
f) Bergbau- oder Bildungsarbeit in Wäldern, in denen der Waldbesitzer ohne genehmigten waldwirtschaftlichen Plan oder einen genehmigten waldwirtschaftlichen Lehrplan arbeitet;
(g) extraktive oder pädagogische Arbeit in Waldgebieten auf der Grundlage eines genehmigten waldwirtschaftlichen Plans oder der Übernahme durch einen waldwirtschaftlichen Lehrplan während eines Zeitraums, in dem das Land nicht eingefroren oder mit Schnee bedeckt ist.
Schutzzone
Um das nationale Naturschutzgebiet vor der Einmischung aus der Umgebung zu gewährleisten, wird die Schutzzone 3 in der Breite 50 m von der Grenze des nationalen Naturschutzgebiets ausgenommen das errichtete Gebiet des Dorfes Kruburgk - Teil von Staré Ransko.
Aufhebung
Die Verordnung des Kulturministeriums Nr. 46.364 / 55 vom 14. Januar 1956 zur Einrichtung des Staatlichen Naturschutzgebiets "Staré Ransko '(Reg. 24 / 1956 Ú.l.) wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung des Kulturministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 14.200 / 88-SÚOP vom 29. November 1988 über die Erklärung bestimmter Gebiete in der Tschechischen Sozialistischen Republik als geschützt (Verordnung in Höhe von 49 / 1988 Coll.)
Die Verordnung des Kulturministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 14.200 / 88-SÚOP vom 29. November 1988 über die Erklärung bestimmter Gebiete in der Tschechischen Sozialistischen Republik als geschützt (reg. in Höhe von 49 / 1988 Coll.) wird wie folgt geändert:
In Anhang II wird folgender Text gestrichen: "SPR" Staré Ransko, "K. Staré Ransko in Havlickova Brod Bezirk; Betrag 24 / 1956 Ú.l."
Änderung der Verordnung des Ministeriums für Kultur der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 3.500 / 89-SOP vom 19. Januar 1989 über die Einrichtung der staatlichen Naturschutzgebiete "Hradec", "Kitchenka", "Fiduciary path", "Red Cross", "Ranská mud", "Doubek", "Priests - Certová Mlýn", "Radhosti", "Vrapaš
Die Erlöse des Kulturministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 3.500 / 89-SOP vom 19. Januar 1989 über die Einrichtung des "Hradec '," Kitchenka", "Fiduciary path "," Red Cross", "Ranská mud '," Doubek", "Priests - Certová Mlýn "," Radhosti" und "Vrapact", Rašelin.
1. Im Titel werden die Wörter "Ranch mud" gelöscht.
2. In Absatz 1 (1) werden die Wörter "Ranch mud ' gelöscht.
3. In Absatz 1 Absatz 3 Buchstabe e wird gestrichen.
4. Anhang V wird gestrichen.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Skalický v. r.
Anhang zum Erlass Nr. 17/1997
1) § 42 des ČNR-Gesetzes Nr. 114 / 1992 Coll., zur Erhaltung von Natur und Landschaft.
2) Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe g des ČNR-Gesetzes Nr. 114/1992
3) § 37 Abs. 1 des ČNR-Gesetzes Nr. 114 / 1992 Coll.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung des Ministeriums für Umwelt Nr. 17 / 1997 Coll., die Erklärung des Nationalen Naturschutzgebiets von Ransko und die Festlegung seiner engen Schutzbedingungen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 24.02.1997 |
|---|---|
| In Kraft seit | 24.02.1997 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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