Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 17 / 1995 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 24. Januar 1995 über den Antrag auf teilweise Nichtigerklärung von Artikel III der Ordnungsordnung der Gemeinde Vráž vom 13. Juni 1994 auf die örtliche Gebühr für die Nutzung öffentlicher Räume

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