Dekret Nr. 166 / 2019 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets des Ministeriums für Verkehr Nr. 124 / 2007 Coll., auf dem Modell der Treiber-Speicherkarte

Gültig Ordnung In Kraft seit 04.07.2019
Textfassungen: 04.07.2019
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 24. Juni 2019
zur Änderung des Erlasses Nr. 124 / 2007 des Ministeriums für Verkehr Coll., auf dem Modell der Speicherkarte des Fahrers
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 137 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 361 / 2000 Coll. den Straßenverkehr und die Änderungen bestimmter Gesetze (Road Traffic Act), geändert durch Gesetz Nr. 411 / 2005 Coll., Gesetz Nr. 226 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 274 / 2008 Coll., Gesetz Nr. 133 / 2011 Coll., Gesetz Nr. 297 / 2011 Coll., Gesetz Nr. 230.
Čl. I
Dekret des Transportministeriums Nr. 124 / 2007 Coll., auf dem Modell der Treiber-Speicherkarte, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird das Wort "Erklärung 1" ersetzt.
Fußnote 1 wird gestrichen.
2. In Artikel 1 werden die Worte "Europäische Gemeinschaft 2)" durch die Worte "Europäische Union" ersetzt.
Fußnote 1:
"(1) Durchführungsverordnung (EU) 2016 / 799 der Kommission vom 18. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Bau, die Prüfung, die Installation, den Betrieb und die Reparatur von Fahrtenschreibern und deren Komponenten in der geänderten Fassung."
Fußnote 2 wird gestrichen.
3. In Ziffer 2 Absatz 3 Buchstabe c werden die Worte "die Europäischen Gemeinschaften" durch die Worte "die Europäische Union" ersetzt.
4. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe d angefügt:
"(d) die Bezeichnung" G2 "in großen Buchstaben in blau".
5. In Absatz 2 (4) wird die Komma nach den Worten "Fahrersignatur 7" durch einen Punkt ersetzt.
6. In Absatz 2 (4) werden die Worte "Adresse 8. " gestrichen.
7. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 5 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe d angefügt:
"d) unter dem Chip die Bezeichnung der nationalen Kennung" e8 "in blau gemacht".
8. Absatz 2 (6) lautet wie folgt:
"(6) Die in Absatz 4 genannten Daten gemäß Nummer 4d sind nicht auf der Speicherkarte des Fahrers auszufüllen."
ANHANG

"Anhang zum Erlass Nr. 124 / 2007 Coll.
Modell der Treiber-Speicherkarte
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"
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Kremlin v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 166 / 2019 Coll., Änderung Dekret des Ministeriums für Verkehr Nr. 124 / 2007 Coll., auf dem Modell der Treiber-Speicherkarte
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.07.2019
In Kraft seit04.07.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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