Dekret Nr. 166 / 2014 Coll.

Erlass zur Festlegung der externen Bezeichnung eines Mitglieds des tschechischen Gefängnisdienstes, der Demonstration des Zuges zum tschechischen Gefängnisdienst und der besonderen Farbe und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen

Gültig In Kraft seit 18.08.2014
ANHANG
Ordnung
vom 31. Juli 2014
Bestimmung der externen Bezeichnung eines Mitglieds des tschechischen Gefängnisdiensteses, der Demonstration des Zuges zum tschechischen Gefängnisdienst und der besonderen Farbe und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen
Das Justizministerium sieht gemäß § 8 Abs. 3 und § 24b Abs. 2 des Gesetzes Nr. 555 / 1992 Slg., über den Gefängnisdienst und die Justizgarde der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 436 / 2003 Slg.:
§ 1
Externe Bezeichnung eines Mitglieds des tschechischen Gefängnisdienstes
(1) Ein Mitglied des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik (nachstehend "das Mitglied" genannt) dient in der Dienstuniform des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik (nachstehend "die Dienstuniform" genannt), es sei denn, der Generaldirektor des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik sieht etwas anderes vor.
(2) Das äußere Erscheinungsbild der Uniform ist durch folgende spezifische Elemente gekennzeichnet:
a) Zusammensetzung, Schnitt und Farbe,
b) Abzeichen auf der Vorderseite der Kopfbedeckung und Qualitätsmarkierungen,
c) textile Zeichen,
1. die die Tschechische Republik bestimmenden Hülseneigenschaften,
2. Wohnheime, die die Zuständigkeit zwischen Gefängniswärtern oder Justizwächtern unterscheiden,
3. Häuser markiert mit dem Text "Prison Service", "Prison Guard", "Judicial Guard", "Pyrotechnician" oder "Dog Dipper",
d) die Farbe der einheitlichen Hemden;
e) Kennnummer,
(f) einheitliche Tasten,
(g) einen Zweigcharakter, der die Mitgliedschaft des tschechischen Gefängnisdienstes ("der Gefängnisdienst") bestimmt.
(3) Die Abzeichen auf der Vorderseite der Kopfbedeckung, die textilen Merkmale und die einheitlichen Tasten sind in Anhang 1 dieser Verordnung dargestellt. Das Muster der Bewertung der Mitglieder ist in einer anderen Rechtsvorschrift festgelegt1).
§ 2
Modelle von Service Uniformen
(1) Die Mitarbeiteruniformen sind Teil der Serviceausrüstung, die für eine gleichmäßige Bestückung von Mitgliedern bestimmt ist. Das äußere Erscheinungsbild der Uniformen zeichnet sich vor allem durch die Farbe und den Schnitt der Uniformen, die äußere Markierung, die Abzweigzeichen und die Wertmarkierung aus.
(2) Die Modelle der Dienstuniformen sind nach dem Gebrauch wie folgt aufgebrochen:
a) Grundeinheit,
(b) gemeinsame Einheit,
c) Felduniform;
d) Hund und pyrotechnische Uniform,
e) Arbeitseinheit,
f) eine einheitliche Uniform für die Mitglieder des Dienstes, unter einheitlichem Befehl und für die Mitglieder des Dienstes, eine Begleitung gefährlicher Personen bei der Ausübung des Sorgerechts und bei der Ausführung eines Hafturteils durchzuführen.
Externe Bezeichnung der Dienstuniformen
§ 3
(1) Die Grund-Service-Uniform ist an den Ärmeln mit Hülsenmarken und Hülsenhäusern markiert. Die Muffenzeichen werden auf der linken Muffe der Service-Uniform platziert und die Muffe auf der rechten Muffe. Die Ärmel sind in einem angemessenen Farbton von Violett mit einem Rahmen und einem gelben Text in "Jail Guard", wenn es ein Gefängniswärter oder " JUSTMENT TRAINING" ist, wenn es ein Justizwärter ist.
(2) Auf der rechten Hülse ist die Service-Uniform die Basis, die mit einem Resort-Verzweigung im Textildesign gekennzeichnet ist.
(3) Die in Absatz 1 genannten Markierungen sind auf den Hemden der Gefängniswärter in dunkelblauer Farbe und auf den Hemden der Justizwache in hellblauer Farbe; andere Mitglieder tragen eine grundlegende Uniform des Dienstes ohne Heimat.
(4) Der Mantel der Service-Uniform des Sockels ist auf der linken Hülse mit einer Ärmelmarke und auf der rechten oberen Tasche mit einem kuriosen Charakter im Metalldesign markiert. Die passenden Tasten entsprechen der silbernen oder goldfarbenen Bewertung.
(5) Die entsprechende Markierung ist auf der Service-Uniform des Sockels auf Schulterpolstern, Rang Pads, Ärmelbündchen und Kappen zu tragen.
§ 4
(1) Die Dienstuniform ist auf der linken Hülse des Mantels durch die Hülse zu kennzeichnen.
(2) Die entsprechende Kennzeichnung ist an der Diensteinheit an Hüten und Ärmeln zu tragen.
§ 5
(1) Die Service-Uniform des Feldes über der oberen linken Tasche der Bluse, Jacken und Mäntel ist mit einem "JAIL SERVICE" in gelb markiert. Das einheitliche T-Shirt ist im oberen linken Teil des vorderen Teils und im hinteren Teil mit dem gedruckten Text "PENSION SERVICES" gelb markiert.
(2) Die entsprechende Markierung ist auf der Service-Uniform des Feldes auf den Rating-Pads zu tragen.
§ 6
(1) Die Service-Uniform des Hundes und des Pyrotechnikers ist an den Ärmeln der Jacke mit textilen Zeichen ähnlich der Service-Uniform der Basis gekennzeichnet.
(2) Die Service-Uniform des Hundes ist unter der oberen rechten Tasche der Jacke mit einem Charakter in der Textil-Design, die die Form des Schildes mit der Symbolik des Kopfes des Service-Hundes in schwarz und auf dem dunklen blauen Hintergrund des gelben Rahmens und mit dem Zweizeilen-Text "PENSION SERVICE / CZECH REPUBLIC 'in gelb an der Spitze des Zeichens und des Textes" PSOVOD in gelb an der Unterseite des Zeichens bezeichnet.
(3) Die Service-Uniform der Pyrotechnik ist unter der oberen rechten Tasche der Jacke mit einer Markierung im textilen Design markiert, die die Form eines invertierten Schildes mit pyrotechnischer Symbolik und der Text "PYROTECHNNIK" in schwarz auf dem blauen Hintergrund rot-gerahmt ("pyrotechnic Charakter") ist.
(4) Auf der Rückseite der Jacke befindet sich die Service-Uniform des Hundes und der Pyrotechnik, die mit dem hinteren Textilhaus in Schwarz mit dem Text "PSOVOD" oder "PYROTECHNNIK" in Gelb gekennzeichnet ist. Das Shirt der Service-Uniform des Hundes und des Pyrotechnikers ist mit einer Ortsmarke am rechten Ärmel und am linken Ärmel vom Hund oder Pyrotechniker gekennzeichnet. Auf der Rückseite ist die Oberseite des Hemdes mit einem bedruckten Rücken mit dem Text "PENSION SERVICE" in gelb markiert.
(5) Die entsprechende Markierung muss auf der Dienstuniform des Hundes und des Pyrotechnikers auf der Schulter und auf Rang Pads getragen werden.
§ 7
(1) Die Arbeitsuniform über der oberen linken Tasche der Bluse ist mit einer gelbfarbigen "Prison Guard", wenn es ein Mitglied der Gefängniswärter ist, oder "JUSICAL", wenn es ein Mitglied der Justizwache ist, oder "Prison Service", wenn es andere Mitglieder ist.
(2) Das T-Shirt der Arbeitseinheit ist auf der rechten Hülse mit einem Zertifikatszeichen in gedruckter Version markiert. Auf der Rückseite ist die Oberseite des Hemdes mit einem bedruckten Rücken mit dem Text "PENSION SERVICE" in gelb markiert.
(3) Die entsprechende Markierung muss an der Diensteinheit der Arbeit an den Uhrenpads getragen werden.
§ 8
(1) Eine besondere Dienstuniform ist im oberen Teil des vorderen Teils des Dienstes in der Farbe der Dienstuniform mit dem gelben Text "PENSION SERVICE" für Offiziere unter dem einheitlichen Befehl und für Mitglieder, die die Begleitung von gefährlichen Personen in der Ausübung des Sorgerechts und in der Vollstreckung des Gefängnisurteilses durchführen sollen, als Heim zu bezeichnen. Auf der Rückseite ist der obere Teil der Service-Uniform mit einem bedruckten Hinterhaus mit dem Text "PENSION SERVICE" in gelb markiert.
(2) Die entsprechende Kennzeichnung ist an der in Absatz 1 genannten Diensteinheit auf dem Kennzeichenschild auf den angegebenen Teilen der Diensteinheit zu tragen.
§ 9
(1) Eine Dienstuniform, die auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates zu tragen ist, kann mit der nationalen Flagge der Tschechischen Republik oder mit einer anderen besonderen Zuständigkeitsbezeichnung mit der Tschechischen Republik oder mit einem Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer internationalen Organisation gekennzeichnet sein, unter deren Schirmherrschaft das Mitglied die Aufgabe wahrnimmt.
(2) Die Dienstuniformen können mit Unterscheidungszeichen, Abzeichen und Abzeichen gekennzeichnet werden, die die Zuständigkeit für die Organisationseinheit des Gefängnisdienstes bestimmen, Markierungen, Abzeichen und Ärmel unterscheiden.
§ 10
(1) Das Zubehör von Service Uniformen sind Namensschilder, Ziegen, Beschneidungen, Lampen, Schnüre und Hervorhebung, Identifikation oder andere dekorative Elemente.
(2) Das Zubehör von Dienstuniformen sind auch Staatseigentümer, Medaillen und Ministerabzeichen, die in der angegebenen Reihenfolge auf die Dienstuniform gesetzt werden. Staatseigentümer und Medaillen werden auf der oberen linken Seite und die Resort-Abzeichen auf der oberen rechten Seite der Service-Uniform getragen.
(3) Die Dienstuniform der Mitglieder des Ranges des Generals ist durch die Dekorationen und Ausrüstungen dieser Klassen zu kennzeichnen.
§ 11
(1) Die Modelle der Dienstuniformen, deren Farbe und äußere Markierungen, einschließlich des Kennzeichens des Hundes und der Pyrotechnik, sind in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(2) Das Modell des Ärmelbands der betrauten Behörde des Gefängnisdienstes ist in Anhang 3 dieses Beschlusses aufgeführt.
(3) Die Modelle eines bestimmten Zubehörs der Dienstuniformen und die Gestaltung der Dekorationen der allgemeinen Preise sind in Anhang 4 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 12
Resorts
(1) Der feuerfeste Charakter in der Gold-Metall-Version besteht aus einem heraldischen spanischen Schild in Goldfarbe und gebogen von beiden vertikalen Seiten innen. Sein Motiv besteht aus einem Schwert, das in der Mitte der visuellen Oberfläche mit einer Klinge oben platziert ist, in der drei Viertel die Waagen als Symbol der Gerechtigkeit platziert werden. Das gesamte Bild ist von Kalkblättern umgeben, die in einem Kreis oben auf der offenen. Im unteren Viertel des Bildschirms befindet sich ein Label mit einem Zweizeilentext "JAIL SERVICE / CZECH REPUBLIC" in schwarz.
(2) Der feuerfeste Charakter im Metalldesign ist oval. Sein Motiv besteht aus einem Schwert, das in der Mitte der visuellen Oberfläche mit einer Klinge oben platziert ist, in der drei Viertel die Gewichte als Symbol der Gerechtigkeit und in der Mitte ein großes Staatszeichen der Tschechischen Republik platziert werden. Im oberen Teil des Zeichens wird der einzeilige Text "PRISON SERVICE OF THE CZECH REPUBLIC", im unteren Teil wird das Zeichen mit Kalkblättern ergänzt.
(3) Der feuerfeste Charakter im gedruckten und textilen Design besteht aus einem heraldischen spanischen Schild von beiden vertikalen Seiten nach innen. Der Schild ist über den gesamten Umfang gelb gesäumt. Sein Motiv in gelber Form ein Schwert in der Mitte der visuellen Oberfläche mit einer Klinge oben platziert, in der drei Viertel die Skalen als Symbol der Gerechtigkeit platziert werden. Das ganze Bild ist von Kalkblättern umgeben, die in einem Kreis, oben auf der offenen. Im unteren Viertel des Bildbereichs befindet sich ein Label mit einem Zweizeilentext "JAIL SERVICE / CZECH REPUBLIC" in gelb. Der textile Ortscharakter ist lila dunkel und lila hell.
(4) Die Modelle der Zweigbezeichnung sind in Anhang 5 dieses Erlasses aufgeführt.
§ 13
Nachweis der Zugehörigkeit zum Gefängnisdienst
(1) Wenn ein Mitglied die Zuständigkeit bewiesen hat, muss ein Mitglied vor dem Dienst ein Foto vorlegen, ohne es wegzugeben.
(2) Die Servicekarte hat einen lilablauen Unterdruck auf der Vorderseite mit Balg und ist mit dem Text "Prison Service der Tschechischen Republik" in lila auf weißem Hintergrund ausgestattet. In der linken Hälfte der Servicekarte gibt es eine Farbaufnahme des Inhabers der Servicekartengröße 25 × 33 mm, im Zentrum des oberen Teils der Lizenz ist das nationale Emblem der Tschechischen Republik in Farbe und im unteren Teil das Datum der Erteilung der Lizenz dargestellt. In der rechten Hälfte der Servicekarte befindet sich im oberen Teil des Hologramms mit dem Charakter des Gefängnisdienstes, im unteren Teil ist die Anzahl der Servicekarte und die Unterschrift des Justizministers oder Generaldirektor des Gefängnisdienstes angegeben.
(3) Auf der Rückseite der Servicekarte wird der Text der Genehmigung des Inhabers der Servicekarte, die Anweisung für den Finder, den Namen und den Nachnamen des Halters angegeben. Der serologische Name des Inhabers der Servicekarte ist in den Einsatz der Servicekarte mit der Servicekartennummer im oberen Teil der Lizenz einzutragen. Der Einsatz ist integraler Bestandteil der Servicekarte. Die Servicekarte und der Servicekarteneinsatz sind in einem Lederkoffer dunkelblauer Farbe platziert, auf dessen Vorderseite das nationale Emblem der Tschechischen Republik ausgeschoben wird. Ein Teil des Falles ist ein ansprechender Zweigcharakter in der Goldmetall-Version.
(4) Die Dienstpässe zeichnen sich auf der Vorderseite des Typs durch einen horizontalen Streifen von 7 × 17 mm aus, der in der Mitte 3 mm unter dem nationalen Emblem der Tschechischen Republik platziert ist, in Farbe
a) rot, dem Generaldirektor des Gefängnisdienstes und seinen Vizepräsidenten ausgestellt,
b) gelb, an Gewerkschaftsdirektoren der Generaldirektion des Gefängnisdienstes ausgestellt,
c) grün, ausgestellt an die Mitglieder der Abteilung für Kontrolle der Generaldirektion des Gefängnisdienstes.
(5) Das Modell der Servicekarte ist in Anhang 6 dieser Bestellung dargestellt und die Modelle der verschiedenen Servicekarten sind in Anhang 7 dieser Bestellung aufgeführt.
§ 14
Kennnummer
(1) Die Kennnummer ist dem Staatsangehörigen nach der Nummer der Dienstkarte zuzuordnen. Die Identifikationsnummer ist in einer Metall- oder Textilversion an der Oberseite der Diensteinheit zu tragen. Eine besondere Diensteinheit für Beamte, die im Rahmen des einzigen Befehls für amtliche Operationen bestimmt sind, und für Beamte, die für die Durchführung der Begleitung gefährlicher Personen bei der Ausübung des Sorgerechts und bei der Ausführung des Gefängnisurteils benannt sind, ist mit einer gedruckten Kennnummer zu kennzeichnen.
(2) Bei Verlust oder Diebstahl einer metallischen Identifikationsnummer oder der Rückübernahme eines Staatsangehörigen nach Ablauf des Zeitraums, für den die metallische Identifikationsnummer beibehalten wurde, wird dem Staatsangehörigen eine vorläufige Metallidentifikationsnummer erteilt, die nicht mit der Dienstkartennummer identisch ist, bis die neue Metallidentifikationsnummer ausgestellt wird.
(3) Die Muster der Kennnummer sind in Anhang 8 dieses Erlasses aufgeführt.
§ 15
Kennzeichnung
(1) Ein Mitglied des Dienstes in Zivilbekleidung kann seine / ihre Kompetenz durch ein Identifikationszeichen auf seiner / ihrer Tasche oder Lapel in der oberen linken Hälfte des Kleidungsstückes beweisen.
(2) Das Kennzeichenschild trägt eine Farbaufnahme der Abmessungen 35 × 35 mm, die Unterschrift des Justizministers oder des Generaldirektors des Gefängnisdienstes, den Aufdruck eines kleinen Rundstempels mit einem Staatszeichen und einer Identifikationsnummer.
(3) Das Muster des Etiketts ist in Anhang 9 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 15a
Zuständigkeitsnachweis eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik, der die Aufgaben des Gefängnisdienstes wahrnimmt
(1) Die äußere Bezeichnung eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik fordert die Erfüllung der Aufgaben des Gefängnisdienstes ist eine Hülse aus lila mit dem Text "PENSION SERVICE" in weiß sichtbar auf dem rechten Ärmel seiner vorgeschriebenen Uniform.
(2) Das Muster des Ärmelbands eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik, das die Erfüllung der Aufgaben des Gefängnisdienstes fordert, ist in Anhang 11 dieser Verordnung dargestellt.
§ 16
Besondere Farbe und Kennzeichnung von Servicefahrzeugen
(1) Ein Dienstfahrzeug des Gefängnisdienstes einer besonderen Farbgestaltung und -markierung (nachfolgend "Fahrzeug" genannt) ist ein spezielles Fahrzeug für den Transport und die bewaffnete Begleitung von in Gewahrsam befindlichen Personen bei der Ausführung einer Haftstrafe oder einer Sicherheitshaftung (nachfolgend "transportierte Person" genannt). Das Fahrzeug ist weiß mit einem horizontalen lila Streifen entlang seiner Umfangsseiten. Die Wörter "AMBULANCE 'shall erscheinen auf der Vorderseite und gegebenenfalls auf der Rückseite des Fahrzeugs. Diese Inschrift besteht aus großen lila Buchstaben mit weißem Hintergrund.
(2) Das Fahrzeug hat gemäß den Vorschriften über die Nutzungsbedingungen von Fahrzeugen auf der Straße, die Genehmigung der technischen Kompetenz und die technischen Bedingungen für die Benutzung von Fahrzeugen auf der Straße durch den Hersteller und das Verkehrsministerium genehmigte spezielle technische Anpassungen, die es den Fahrgästen unmöglich machen, das Verkehrsgebiet ohne Genehmigung zu verlassen. Der Transportbereich ist in den Transportbereich für den Personentransport und den Bereich für die Gefängniswärter und gegebenenfalls die Justizwärter mit Ausnahme des Krankenwagens einzuteilen.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 gelten sinngemäß für die spezifische Farbgestaltung der betreffenden Fahrzeugart und Fahrzeugkategorie, deren Umfang durch die Auslegung des Fahrzeugs begrenzt ist. Die angegebene Kombination aus Weiß und Lila muss erhalten bleiben.
(4) Die Modelle des speziellen Farbdesigns und der Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen sind in Anhang 10 dieses Erlasses dargestellt.
§ 17
Übergangsbestimmungen
(1) Bis zum 31. Dezember 2018 können die in den Anhängen 1 und 2 des Erlasses Nr. 89 / 2004 Slg. dargestellten Dienstuniformen, deren Bestandteile und Bestandteile der Serviceausrüstung, wie in den Anhängen 1 und 2 des Erlasses Nr. 89 / 2004 Slg., zur Festlegung der externen Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdiensteses der Tschechischen Republik, der besonderen Farbe und Kennzeichnung der Servicefahrzeuge und der Nachweis der Zugehörigkeit zum Gefängnisdienst der Tschechischen Republik, wie wirksam vor Inkrafttreten dieses Beschlusses verwendet werden.
(2) Die nach dem Erlass Nr. 89/2004 Slg. ausgestellten Servicekarten zur Festlegung der Außenbezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, der Sonderfarbe und Kennzeichnung der Servicefahrzeuge sowie der Nachweis der Mitgliedschaft des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam ist, bleiben gültig.
§ 18
Aufhebung
Folgender Wortlaut wird gestrichen:
1. Dekret Nr. 89/2004 Slg., zur Festlegung der äußeren Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, der besonderen Farbe und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen und der Demonstration der Zugehörigkeit zum Gefängnisdienst der Tschechischen Republik.
2. Dekret Nr. 474 / 2005 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 89 / 2004 Slg., zur Festlegung der äußeren Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, der besonderen Farbe und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen und der Demonstration der Zugehörigkeit zum Gefängnisdienst der Tschechischen Republik.
3. Dekret Nr. 151 / 2008 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 89 / 2004 Slg., zur Festlegung der äußeren Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, der besonderen Farbgestaltung und Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen und der Demonstration der Zugehörigkeit zum Gefängnisdienst der Tschechischen Republik, geändert durch Dekret Nr. 474 / 2005 Slg.
§ 19
Effizienz
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Prof. JUDr. Vláková, CSc., v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Externe Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Modelle von Service Uniformen, Farben und externen Markierungen

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Das Ärmelband der beauftragten Behörde des Gefängnisdienstes

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Modelle bestimmter Zubehörteile in Serviceuniformen

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Resorts

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Modell der Servicekarten

Příloha č. 7

Anhang Nr. 7 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Modelle von Typ-Distinkt-Servicekarten

Příloha č. 8

Anhang Nr. 8 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Kennnummer des Musters

Příloha č. 9

Anhang Nr. 9 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Musterkennzeichen

Příloha č. 10

Anhang Nr. 10 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Modell der speziellen Farbgestaltung und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Příloha č. 11

Anhang Nr. 11 des Erlasses Nr. 166 / 2014 Coll.
Das Ärmelband eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik rief dazu auf, die Aufgaben des Gefängnisdienstes wahrzunehmen

1) Anhang Nr. 4 der Regierungsverordnung Nr. 508/2004 Slg. zur Festlegung von Mustern der Wertbezeichnung der Mitglieder des Sicherheitskorps in der geänderten Fassung.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 166 / 2014 Coll., zur Festlegung der externen Bezeichnung eines Mitglieds des Gefängnisdienstes der Tschechischen Republik, der Demonstration der Mitgliedschaft im Gefängnisdienst der Tschechischen Republik und der besonderen Farbe und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.08.2014
In Kraft seit18.08.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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