Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 164 / 1994 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 12. Juli 1994 über die Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung § 3 Absatz 1, Teil der Vorschrift § 3 Absatz 2 und Teil der Vorschrift § 5 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes Nr. 87 / 1991 Slg., über außergerichtliche Rehabilitation, geändert durch die Gesetze zur Änderung und Ergänzung
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entscheidet
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.