Dekret Nr. 163 / 2017 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 355 / 2006 Slg. über die Verfahren und Bedingungen der Registrierung, Betrieb, Methoden und Bedingungen der Prüfung von historischen und sportlichen Fahrzeugen und die Art und Bedingungen der Prüfung von im Register der Straßenfahrzeuge registrierten Straßenfahrzeugen, geändert durch das Erlass Nr. 144 / 2012 Slg.

Gültig In Kraft seit 02.06.2017
ANHANG
Ordnung
vom 30. Mai 2017
zur Änderung des Erlasses Nr. 355 / 2006 Slg., zur Festlegung der Verfahren und Bedingungen für die Registrierung, den Betrieb, die Prüfung von historischen und sportlichen Fahrzeugen und der Methoden und Bedingungen für die Prüfung von im Fahrzeugregister eingetragenen Straßenfahrzeugen, geändert durch den Erlass Nr. 144 / 2012 Slg.
Das Verkehrsministerium sieht gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Slg., über die Betriebsbedingungen von Fahrzeugen auf der Straße und über die Änderung des Gesetzes Nr. 168 / 1999 Slg., über die Haftungsversicherung durch den Betrieb von Fahrzeugen und über die Änderung von bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz Nr. 170 / 2007 Slg.), geändert durch Gesetz Nr. 297 / 1999 Sl., geändert durch Gesetz Nr.
Čl. I
Verordnung Nr. 355 / 2006 Slg., zur Festlegung der Verfahren und Bedingungen für die Registrierung, den Betrieb, die Prüfung von historischen und sportlichen Fahrzeugen und der Methoden und Bedingungen für die Prüfung von im Fahrzeugregister eingetragenen Straßenfahrzeugen, geändert durch die Verordnung Nr. 144 / 2012 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden die Absätze 1 und 2 gestrichen.
Die Absätze 3 bis 7 werden die Absätze 1 bis 5 umnumeriert.
2. In Absatz 2 werden die Wörter "Registrierungsanmeldung " durch die Wörter" Registrierungsanmeldung ersetzt.
3. In Artikel 2 Absatz 3 wird das Wort "Anwendung " durch das Wort ersetzt" und die Worte "gemäß Absatz 2 " gestrichen.
4. In Artikel 2 Absatz 5 werden die Worte "Anwendungen für die Eintragung eines historischen Fahrzeugs " durch die Wörter" Anträge auf Eintragung eines historischen Fahrzeugs in einem Register historischer und sportlicher Fahrzeuge" ersetzt;
5. In Artikel 3 werden die Absätze 1 und 2 gestrichen.
Die Absätze 3 bis 6 werden in den Absätzen 1 bis 4 umnummeriert.
6. In Artikel 3 Absatz 4 wird das Wort "Anwendungen" durch Anträge ersetzt."
7. In den Artikeln 6 Absatz 1, 6 Buchstaben a und 6 Absätze 2 und 3 wird das Wort "Code" durch "Code" ersetzt.
8. In Artikel 6 Absatz 1 wird das Wort "Code " durch" ersetzt.
9. In Artikel 6 Absatz 5 wird der vierte Satz gestrichen.
10. In Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 6a Absatz 5 werden die Worte "bis spätestens 30. Juni des aktuellen Kalenderjahres, die Liste der Fahrzeuge, die eine positive Prüfung unterzogen haben" durch die Worte "innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Prüfung, die Liste der Fahrzeuge, die positive Ergebnisse erprobt haben" ersetzt.
11. In Absatz 6a (5) wird der zweite Satz gestrichen.
12. Anhang 2 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 2 zum Erlass Nr. 355 / 2006 Coll.
Modellantrag zur Registrierung eines historischen Fahrzeugs im Register der historischen und sportlichen Fahrzeuge

"
13. Anhang 4 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 4 zu Dekret Nr. 355 / 2006 Coll.
Modell für die Registrierung eines Sportfahrzeugs im Register historischer und sportlicher Fahrzeuge

"
14. In Anhang 6 Nummer 3 werden die Worte "deren Typ nicht mehr hergestellt wird und "nach den Worten eingefügt" alt".
15. In Anhang 6 Nummer 5 Buchstabe c wird das Wort "jährlich" gestrichen.
16. In Anhang 6 Nummer 5 werden die Worte "15. Juni jedes Kalenderjahres " durch die Worte" ersetzt, die 15 Tage ab dem Zeitpunkt der Prüfung vorliegen".
17. In Anhang 6 Nummern 7 und 10 wird das Wort "jährlich" gestrichen.
18. In Anhang 6 werden in Nummer 10 die Worte "Jahresinspektionen" durch die Worte "Inspektionen" ersetzt.
19. In Anhang 6 Nummer 10 werden die Worte "nicht später als 30. Juni des Kalenderjahres " durch die Worte ersetzt" spätestens 30 Tage nach dem Prüftag.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Eintragung eines historischen Fahrzeugs in das Register der historischen und sportlichen Fahrzeuge und die Registrierung eines Sportfahrzeugs im Register der historischen und sportlichen Fahrzeuge gemäß den Anhängen 2 und 4 des Erlasses Nr. 355 / 2006 Coll., wie wirksam vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses, kann bis spätestens 31. Dezember 2018 verwendet werden.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 163 / 2017 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 355 / 2006 Coll., zur Festlegung der Methoden und Bedingungen für die Registrierung, den Betrieb, die Prüfung von historischen und sportlichen Fahrzeugen und der Methoden und Bedingungen für die Prüfung von im Register der Straßenfahrzeuge registrierten Straßenfahrzeugen, geändert durch Dekret Nr. 144 / 2012 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.06.2017
In Kraft seit02.06.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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