Dekret Nr. 162 / 2018 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 364/2005 Slg., über die Aufbewahrung der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen und Schulmatrizen sowie über die Übermittlung von Daten aus Schuldokumentation und Schulmatrizen (Dekret über die Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen), geändert

Gültig In Kraft seit 01.09.2018
162
Ordnung
vom 31. Juli 2018
zur Änderung des Erlasses Nr. 364 / 2005 Slg., zur Verwaltung von Schul- und Schuldokumentationen und Schulmatrizen sowie zur Übermittlung von Daten aus Schul- und Schuldokumentation und Schulmatrizen (Behörde zur Schul- und Schuldokumentation), geändert
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 28 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., auf Pre-School, Basic, Medium, Höhere Berufsausbildung und andere Bildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 383 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 49 / 2009 Slg. und Gesetz Nr. 472 / 2011 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 364 / 2005 Coll., über die Verwaltung der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen und Schulmatrizen und über die Übermittlung von Daten aus der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen und von Schulmatrizen (Dekret über die Dokumentation von Schulen und Bildungseinrichtungen), geändert durch Dekret Nr. 389 / 2006 Coll., Dekret Nr. 226 / 2007 Coll., Dekret Nr. 208 / 2009 Coll.
1. In Artikel 3 Absatz 2 werden „(a) und b) „ gestrichen.
2. In Artikel 4 Absatz 1 werden die Worte "im Bulletin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (" Bulletin") und " gestrichen.
3. In Artikel 4 Absatz 2 werden die Worte "im Bulletin und " gestrichen.
4. In Artikel 4 Absatz 3 werden die Worte "im Bulletin und " gestrichen.
5. In Anhang 2 wird nach der Benennung von Anhang 2: "Übertragung aggregierter Daten" folgende Überschrift eingefügt.
6. In Anhang 2 wird nach dem Titel Folgendes eingefügt:

„ČÁST PRVNÍ

Methode der Übertragung von aggregierten Daten
7. In Anhang Nr. 2, Teil 1, Absatz 4, wird der Text "Ziffer 2 Buchstabe b" Absatz 2 Buchstaben c bis f" ersetzt.
8. In Anhang Nr. 2 in Teil 1 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Die zuständige Verwaltungsbehörde (8) weist bei der Übermittlung eines Berichts über die Auszüge statistischer Informationen aus der Dokumentation von Schulen und juristischen Personen an das Ministerium ihre Telefonverbindung und E-Mail-Adresse und gegebenenfalls den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person auf, die das Protokoll erstellt hat."
9. In Anhang 2 Teil Vier, Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c, wird das Wort "Kategorie " durch die Worte" Gruppen von Berufen, Finanzierungsquellen" und der Text " ersetzt und" durch ein Komma ersetzt.
10. In Anhang Nr. 2, Teil Vier, Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d, werden die Worte "von pädagogischen und nichtpädagogischen Mitarbeitern" nach den Worten "Gehälter" eingefügt.
11. In Anhang Nr. 2, Teil Vier, Artikel 21 Absatz 2 wird der Punkt am Ende von Buchstabe d durch eine Komma ersetzt und die folgenden Buchstaben e und f angefügt:
e) das Ausmaß der direkten pädagogischen Tätigkeit des Lehrpersonals nach Klasse und Klasse, aufgeschlüsselt nach Gruppe der Lehrkräfte und nach Art der Schul- und Schultätigkeiten; und
(f) die Anzahl der Stunden der direkten pädagogischen Tätigkeit des Lehrpersonals, die über ihren wöchentlichen Umfang nach der Klasse und der Klasse und durch Unterrichtsstunden über den im Rahmen des Berufsbildungsprogramms festgelegten Unterrichtsstunden, aufgeschlüsselt nach der Gruppe der Lehrkräfte und nach Art der Schul- und Schultätigkeiten festgelegt sind.
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2018 in Kraft.
Minister:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 162 / 2018 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 364 / 2005 Slg., zur Verwaltung der Schuldokumentation und Schulmatrizen sowie zur Übermittlung von Daten aus Schuldokumentation und Schulmatrizen und aus Schulmatrizen (Decree in Schuldokumentation und Schuleinrichtungen), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.08.2018
In Kraft seit01.09.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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