Regierungsverordnung Nr. 16 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung staatlicher Wohnungsbaufonds in Form eines Darlehens für die Energiemodernisierung von Wohnhäusern

Zeitliche Textfassungen

01.02.2020 Vorherige
In Kraft seit 01.02.2020 bis 30.06.2024
24.01.2020 Verkündet
In Kraft seit 24.01.2020
24.01.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 24.01.2020 bis 31.01.2020

Novellierungen

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