Dekret Nr. 16 / 2010 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 330/2006 Slg. über die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Sinne des öffentlichen Beschaffungsgesetzes

Gültig In Kraft seit 21.01.2010
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 13. Januar 2010
zur Änderung des Erlasses Nr. 330/2006 Slg. über die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Sinne des öffentlichen Beschaffungsgesetzes
Gemäß § 159 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 137 / 2006 Slg., zur öffentlichen Beschaffung, geändert durch Gesetz Nr. 417 / 2009 Slg.:
Čl. I
In Abschnitt 4 des Erlasses Nr. 330 / 2006 Slg. werden zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Sinne des öffentlichen Beschaffungsgesetzes die Paragraphen 11 und 12 hinzugefügt, einschließlich Fußnote 1:
"(11) Für die Veröffentlichung einer Absichtserklärung zum Abschluss eines Vertrags nach Artikel 146 Absatz 2 des Gesetzes verwendet die Auftraggeberin das in den unmittelbar anwendbaren Europäischen Gemeinschaften vorgesehene Formular für freiwillige Transparenz.
(12) Für die Veröffentlichung von Informationen über im Rahmen des Rahmenvertrags abgeschlossene Verträge verwendet der Auftraggeber das in der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehene Vertragsunterlagen1).
1) Verordnung (EG) Nr. 1564 / 2005 der Kommission vom 7. September 2005 zur Festlegung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1792 / 2006 und die Verordnung (EG) Nr. 1150 / 2009 der Kommission.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Vondruška v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 16 / 2010 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 330 / 2006 Slg., zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.01.2010
In Kraft seit21.01.2010
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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