Dekret Nr. 16 / 2003 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 260 / 1999 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 218 / 1999 Slg., über den Umfang der Verteidigungspflicht und über militärische Verwaltungsbüros (Gesetz Nr. 218 / 1999 Slg.)

Gültig In Kraft seit 29.01.2003
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 10. Januar 2003
zur Änderung des Erlasses Nr. 260 / 1999 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 218 / 1999 Slg., über den Umfang der Verteidigungspflicht und über Militärverwaltungsämter (Verteidigungsgesetz)
Das Verteidigungsministerium sieht gemäß § 7 (5), § 34 (4), § 49 (8) und § 52 (7) des Gesetzes Nr. 218 / 1999 Slg., den Anwendungsbereich der Verteidigungspflicht und der Militärverwaltungsämter (Verteidigungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 286 / 2002 Slg.:
Čl. I
Erlaß Nr. 260 / 1999 Slg., Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 218 / 1999 Slg., über den Umfang der Verteidigungspflicht und über militärische Verwaltungsbüros (Gesetz Nr. 218 / 1999 Slg.), wird wie folgt geändert:
1. Artikel 9 Buchstabe b:
"b) die Ausübung von Verwaltungsfunktionen und die Tätigkeiten von unverzichtbaren Sachverständigen in Unternehmen, die die Streitkräfte bereitstellen, sowie in ausgewählten Sektoren der nationalen Wirtschaft auf Vorschlag der zuständigen Ministerien, um das notwendige Funktionieren der nationalen Wirtschaft zu gewährleisten."
2. Artikel 9 Buchstabe c:
"(c) professionelle oder professionelle Einbindung in die Komponenten des integrierten Rettungssystems",
3. In Abschnitt 11 wird "10 durch" 9" ersetzt.
4. Anhang 1 erhält folgende Fassung:

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Gesetzes Nr. 260/1999 Slg.

5. Anhang 2 wird gestrichen.
Die Anhänge 3 bis 10 werden in den Anhängen 2 bis 9 umnummeriert.
6. In Anhang 2 werden in dem Teil "Lessons", Buchstabe a, die Worte" und die Übergangszeit " gestrichen.
7. in Anhang Nr. 2 werden die Nummern 3 und 4 in dem Teil "Military book" gestrichen.
Die Punkte 5 bis 19 werden zu den Punkten 3 bis 17.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Toughman v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 16 / 2003 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 260 / 1999 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 218 / 1999 Slg., über den Umfang der Verteidigungspflicht und über Militärverwaltungsämter (Verteidigungsgesetz)
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.01.2003
In Kraft seit29.01.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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