Dekret Nr. 16 / 1950 Coll.

Verordnung über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen des Anhangs A, des Gesetzes X - Tschechoslowakei im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum am 10. Oktober 1949 ausgehandelten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Gültig In Kraft seit 09.03.1950
16.
Erlass des Finanzministers
vom 3. März 1950
über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen von Anhang A, Instrument X - Tschechoslowakei im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum am 10. Oktober 1949 ausgehandelten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 292 / 1949 Coll. über die vorläufige Umsetzung bestimmter internationaler Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen erkläre ich im Abkommen mit Außenministern und Außenministern:
Am 9. März 1950 werden die Bestimmungen des Anhangs A, des Akts X-Czechoslowakei im Anhang des genannten Protokolls über die Bedingungen für den Zugang zu den folgenden Punkten des Tschechoslowakischen Zolltarifs vorläufig wirksam:
9 (b) 1; 9 (b) 2; 10; ex 17 (b) Svatoyan Brot, Oliven; ex 62 (b) 2 Svatoyan Brotsamen; ex 82 (a) feine und gewöhnliche Pilze im natürlichen Zustand, unvorbereitet, ungewaschen; ex 83 Pelzfelle und Felle, roh: Schafe, Schafe, Ziegen; ex 108 (a)
Kabel v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 16 / 1950 Slg. über die vorläufige Anwendung bestimmter Bestimmungen von Anhang A, Gesetz X - Tschechoslowakei, im Anhang zum Protokoll über die Bedingungen für den Zugang zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, ausgehandelt am 10. Oktober 1949
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.03.1950
In Kraft seit09.03.1950
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf