Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 154 / 2019 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 27.06.2019
154
Kommunikation
Energieregulierungsbehörden
vom 10. Juni 2019
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der tschechischen Behörden im Bereich der Preise, in der geänderten Fassung, und gemäß § 17 Abs. 6 d) und § 17 Abs. 11 und Artikel 12 des Gesetzes Nr. 458/2000 Sl, über die Bedingungen der Ausübung des Energiegesetzes.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde Preisentscheidung Nr. 1 / 2019 im Energy Regulatory Journal vom 27. Mai 2019 in Höhe von 3. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Sie gilt am 1. Januar 2020, mit Ausnahme von Nummer 2.3.2, die am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Ing. Pokorný v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 154 / 2019 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.06.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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