Act Nr. 152 / 2021 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 505 / 1990 Slg., über Metrologie, geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.07.2020
Inhalt
KAPITEL
DIE RECHT
vom 17. März 2021
zur Änderung des Gesetzes Nr. 505 / 1990 Coll., über Metrologie, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 505 / 1990 Coll., über Metrologie, geändert durch Gesetz Nr. 4 / 1993 Coll., Gesetz Nr. 119 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 13 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 137 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 226 / 2003 Coll., Gesetz Nr. 444 / 2005 Coll., Gesetz Nr. 481 / 2008 Coll., Gesetz Nr. 223 / 2009 Coll. Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 (2), einschließlich Fußnote 7, lautet wie folgt:
"(2) Die Grunddosiereinheiten (7) sind:
(a) Zeiteinheit - zweite (s),
(b) Längeneinheit - Meter (m),
c) Masseeinheit - Kilogramm (kg),
(d) elektrische Stromeinheit - Stromstärke (A),
(e) thermodynamische Temperatureinheit - Kelvin (K),
f) die Stoffmengeneinheit - mol (mol),
(g) Einheit der Lichtstärke - candela (cd).
7) Richtlinie (EU) 2019 / 1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Anpassung an den technischen Fortschritt an den Anhang der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen grundlegender SI-Einheiten.
2. In Artikel 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Die Grundmesseinheiten (7) sind wie folgt definiert:
(a) die zweite wird durch die Bestimmung eines festen Zahlenwertes der Frequenz derselben definiert, wobei der Übergang zwischen zwei Ebenen der sehr feinen Struktur des Grundzustandes des Cäsiums 133 in einem Ruhezustand von 9 192 631 770, ausgedrückt in Hz, der gleich dem negativen 1 ist, liegt;
b) wird der Zähler durch den festen Zahlenwert der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum c definiert, der gleich 299 792 458 ist, wenn er in m/s-Einheit ausgedrückt wird, wobei die zweite durch diese definiert ist;
c) das Kilogramm durch Bestimmung des festen Zahlenwertes der Planck-Konstante h, der gleich 6,626 070 15 × 10-34 ist, wenn in J-Einheit s ausgedrückt, der gleich kg m2 s-1 ist, wobei die Zähler und Sekunden mittels c und letzterer definiert sind;
d) die Amperage wird durch den festen Zahlenwert der Elementarladung e definiert, der 1,602 176 634 × 10-19 entspricht, wenn sie in der Einheit C ausgedrückt wird, die gleich A s ist, wobei die zweite durch diese definiert ist;
e) Kelvin wird durch den festen Zahlenwert der Boltzmann-Konstante k definiert, der gleich 1,380 649 × 10-23 ist, wenn in J K-1 Einheit ausgedrückt, die gleich kg m2 s-2 K-1 ist, wobei die Kilogramm, Meter und zweiten durch h, c und hh definiert sind;
f) ein Mol genau 6,022 140 76 × 1023 Elementareinheiten enthält; Diese Zahl ist der feste Zahlenwert der Avogadro-Konstante (NA), wenn in mol-1 Einheit ausgedrückt, und wird als Avogadro-Zahl bezeichnet; Die Masse (n) des Systems ist die Anzahl der spezifizierten Elementareinheiten; Eine elementare Einheit kann ein Atom, Molekül, Ionen, Elektronen, jedes andere Partikel oder eine bestimmte Partikelgruppierung sein;
g) wird die Candela durch die Bestimmung eines festen Zahlenwertes der Lichteffizienz von monochromer Strahlung bei einer Frequenz von 540 × 1012 Hz (Kcd), die gleich 683 ist, wenn sie in der Einheit lm W-1 ausgedrückt wird, die gleich cd sr W-1 oder cd sr kg-1 m-2 s3 ist, wobei das Kilogramm, Zähler und zweite durch h, c und vCs definiert sind, definiert ist.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am 13. Juni 2020 wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 152 / 2021 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 505 / 1990 Coll., über Metrologie, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2021
In Kraft seit01.07.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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