Dekret Nr. 150 / 2025 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 64 / 2005 Coll., zur Registrierung von Kindern, Kindern und Studenten, geändert durch Dekret Nr. 57 / 2010 Coll.

Gültig In Kraft seit 01.09.2025
Inhalt
KAPITEL
ERKLÄRUNG
vom 20. Mai 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 64 / 2005 Slg. über die Registrierung von Unfällen bei Kindern, Schülern und Studenten, geändert durch das Erlass Nr. 57 / 2010 Slg.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 29 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschule, Primar-, Sekundar-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz):
Čl. I
Dekret Nr. 64 / 2005 Slg., über die Registrierung von Unfällen bei Kindern, Schülern und Studenten, geändert durch Dekret Nr. 57 / 2010 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 (1) lautet wie folgt:
"(1) Alle Unfälle mit Kindern, Schülern und Schülern (nachstehend als "Unfälle" bezeichnet) in den Tätigkeiten gemäß Absatz 29 Absatz 2 des Bildungsgesetzes werden spätestens am Ende des Lehrtages nach dem Zeitpunkt, an dem die juristische Person, die die Schule oder die Schule betreibt (nachfolgend "Schule oder Bildungseinrichtung" genannt), vom Unfall Kenntnis erlangt. Fällt die im ersten Satz genannte Frist ab, wenn ein mehrtägiges Ereignis außerhalb des Ortes stattfindet, an dem die Bildung oder Bereitstellung von Schuldiensten durchgeführt wird, in das Verzeichnis der Schulen und Bildungseinrichtungen eingetragen wird, so wird die Frist bis zum Ende des Lehrtages nach Ende der Veranstaltung verlängert."
2. In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f wird das Wort "Zeichen" durch den Namen, falls vorhanden, und Nachnamen" ersetzt.
3. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte "Schule oder Schule" durch die Worte "Lehren" ersetzt und am Ende des Briefes die Worte "oder" gestrichen.
4. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 1 der Punkt durch "oder " ersetzt und der folgende Buchstabe c angefügt:
"(c) ein Unfall, der wahrscheinlich einen Anspruch auf Entschädigung für den Schmerz oder die Entschädigung für die Unannehmlichkeit der sozialen Anwendung, die durch diesen Unfall verursacht wird, hervorruft und nicht in a) oder b) bezeichnet wird."
5. In Artikel 2 werden die Absätze 3 und 4 gestrichen.
Die Absätze 5 und 6 werden in den Absätzen 3 und 4 umnummeriert.
6. In Artikel 3 Absatz 4 werden die Worte "und 4 " gestrichen.
7. In Absatz 4 (1) wird der Text "Ziffer 4 " durch" (c) ersetzt.
8. In Ziffer 4 Absatz 2 wird "6 " durch" 4" ersetzt.
9. Artikel 4 Absätze 4 und 5:
"(4) Die nach § 2 Absatz 4 aktualisierte Liste des Unfalls wird spätestens am fünften Tag des folgenden Monats nach der Aktualisierung des Tschechischen Inspektionszentrums von der Schule oder der Schule übermittelt.
(5) Der Datensatz des Unfalls und der Aktualisierung des Unfalldatensatzes wird elektronisch an das Tschechische Schulaufsichtsamt über das Tschechische Schulaufsichtsinformationssystem übermittelt. Der Eintrag oder die Aktualisierung des Eintrags gemäß dem ersten Satz enthält die im Anhang dieser Bestellung enthaltenen Angaben, ausgenommen Unterschriften.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft, mit Ausnahme der Artikel I (10) und II, die am 1. September 2026 wirksam werden.
Minister für Bildung, Jugend und Sport:
Doktor Bek, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 150 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 64 / 2005 Coll., über die Registrierung von Unfällen bei Kindern, Schülern und Studenten, geändert durch Dekret Nr. 57 / 2010 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.05.2025
In Kraft seit01.09.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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