Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 15 / 2010 Coll.

Mitteilung der Energieregulierungsbehörde über Preisentscheidungen

Gültig
15
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 13. Januar 2010
zu Preisentscheidungen
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg. über die Geschäftsbedingungen und über die Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung die Preisentscheidung Nr. 4/2009 vom 3. November 2009 zur Errichtung von Beihilfen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erlassen hat.
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 4 / 2009 im Energieregulierungsbulletin vom 6. November 2009 in Höhe von 9 und Preisentscheidung Nr. 5 / 2009 im Energiebulletin vom 30. November 2009 im Energieregulierungsbulletin von 10. Diese Veröffentlichungstermine haben zu Preisentscheidungen geführt. Die oben genannten Preisentscheidungen traten am 1. Januar 2010 in Kraft.
Vorsitzender:
Ing. Fiøt v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 15 / 2010 Coll. über die Frage der Preisentscheidungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.01.2010
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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