Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 15 / 1965 Coll.

Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung zur Gründung der Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik

Gültig In Kraft seit 09.03.1965
15
Rechtliche Maßnahme
Büro der Nationalversammlung
vom 24. Februar 1965
zur Gründung der Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Das Präsidium der Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verfassung über folgende rechtliche Maßnahme entschieden:
§ 1
In Erinnerung an den 20. Jahrestag der Befreiung unseres Landes durch die sowjetische Armee wird die Gedenkmedaille am 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik gegründet. Die ausführlichen Bestimmungen zu dieser Medaille und zu ihrer Finanzierung umfassen die beigefügten Satzungen, die Teil dieser Rechtsgrundlage sind.
§ 2
Diese rechtliche Maßnahme wird am Tag ihrer Veröffentlichung wirksam.
Novotný v. r.
Laštovka v. r.
v. Landlord v. r.

Satzung
Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Die Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (nachfolgend als "Gedenkmedaille" bezeichnet) wird als Ehrenerkenntnis außerordentlicher Verdienste im Kampf gegen den Faschismus Hitlers zur Befreiung der Tschechoslowakei etabliert.
Eine Gedenkmedaille kann den Tschechoslowakischen Bürgern gegeben werden, die im Kampf gegen den Faschismus im In- oder Ausland außergewöhnliche Verdienste haben, insbesondere denjenigen, die im Inland Widerstand oder Guerilla mit Waffen in der Hand aktiv waren, oder ansonsten im Aufstand des tschechischen Volkes im Jahr 1945 maßgeblich beteiligt waren, sowie denjenigen, die zur Organisation antifaschistischer Aktivitäten inhaftiert waren.
Die Gedenkmedaille kann den Diensten der tschechoslowakischen Volksarmee und des Sicherheitskorps des Innenministeriums verliehen werden, die historische Namen und Kampftraditionen des antifaschistischen Kampfes des tschechischen und slowakischen Volkes tragen.
Die Gedenkmedaille wird vom Präsidenten der Republik auf einem Regierungsvorschlag erteilt; Wird den Soldaten oder Mitgliedern des bewaffneten Korps eine Medaille gegeben, so unterbreitet der Minister für nationale Verteidigung oder der Innenminister des Präsidenten der Republik unmittelbar Vorschläge.
Gleichzeitig mit der Gedenkmedaille wird ein Diplom ausgestellt.
Wenn er verziert stirbt, lässt er die Medaille den Überlebenden für eine große Sicherheit.
Die Gedenkmedaille ist ein Bronzekreis mit einem Durchmesser von 35 mm. Angesichts der Medaille ist der blühende Kalk, der die Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft symbolisiert. Am Rande befindet sich die Inschrift "20. Jahrestag der Befreiung von CSSR" und das Jahr 1965. Auf der Rückseite bricht eine Maschinenpistole durch eine Schnur aus Stacheldraht, die den Sieg über den Faschismus symbolisiert. Am Rande befindet sich die Inschrift: "Für Verdienst im Kampf gegen den Faschismus" und das Jahr 1945.
Das Band der Medaille ist 38 mm breit und hat eine graue Grundfarbe. In der Mitte gibt es drei 2 mm breite Streifen in weiß, rot und blau. Der Rand des Bandes besteht aus einem 4 mm breiten roten Streifen.
Die Gedenkmedaille wird auf der linken Seite der Brust hinter der Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag des Slowakischen Nationalaufstands getragen. Wenn nur das Band getragen wird, wird es auf eine rechteckige Stange 10 mm breit und 38 mm lang gespannt.
Die Frage der Gedenkmedaille wird vom Büro des Präsidenten der Republik geleitet.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMaßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 15 / 1965 Coll. zur Errichtung der Gedenkmedaille zum 20. Jahrestag der Befreiung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.03.1965
In Kraft seit09.03.1965
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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