Dekret Nr. 147 / 2007 Coll.

Regierungsverordnung zur Ranking der Abzüge aus dem Personaleinkommen der Mitglieder des Sicherheitskorps

Gültig Verordnung In Kraft seit 27.06.2007
Textfassungen: 27.06.2007
Inhalt
KAPITEL 7
Regierungsverordnung
vom 30. Mai 2007
über die Abzüge aus dem Diensteinkommen der Mitglieder des Sicherheitskorps
Die Regierung bestellt gemäß § 130 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 361 / 2003 Slg. über die Dienstquote der Mitglieder des Sicherheitskorps:
§ 1
(1) Das Sicherheitskorps reduziert das Personal zunächst aus seinen Aufgaben
(a) Vorschuss zur Körperschaftsteuer (1);
(b) Sozialversicherung und Beitrag der nationalen Politik (2) und allgemeine Krankenversicherung (3).
(2) Die von der Vollstreckung einer von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer durch das Gesetz befugten Stelle bestellten Entscheidung betroffenen Beträge werden durch spezifische Rechtsvorschriften geregelt4).
(3) Bei einer Vorschusszahlung für ein Leistungseinkommen, die ein Mitglied zurückzahlen muss, weil die Bedingungen für die Gewährung des Leistungseinkommens nicht erfüllt sind, bei einem ausstehenden Vorschuss für Reiseausgleich bei einem Diensteinkommen für einen Urlaub, dem er nicht zusteht, und bei einem Betrag, um den ein Grundtarif aufgrund der Einführung einer Disziplinarstrafe gekürzt worden ist, die Höhe der Kürzungen geregelt wird.
(4) Bei Abzügen aus Berufseinkünften, die nach einem Antrag eines Mitglieds (5) getätigt wurden, wird die Reihenfolge der Kürzungen bis zum Zeitpunkt des Antrags durch das Sicherheitskorps geregelt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Innenminister:
MUDr. Mgr. Langer v. r.
1) Gesetz Nr. 586 / 1992 Slg., zur Einkommensteuer, geändert.
2) Gesetz Nr. 589 / 1992 Slg., über Sozialversicherung und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert.
3) Gesetz Nr. 592 / 1992 Slg., über die Versicherung für die allgemeine Krankenversicherung, geändert.
4) Z. B. §§ 276 bis 302 Zivilgesetzbuch Nr. 119 / 2001 Slg., Festlegung von Regeln für Fälle paralleler Durchsetzung von Entscheidungen.
5) Artikel 130 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 361 / 2003 Slg. über die Dienstbeziehung der Mitglieder des Sicherheitskorps.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 147 / 2007 Coll., über die Reihenfolge der Abzüge aus dem Diensteinkommen der Mitglieder des Sicherheitskorps
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.06.2007
In Kraft seit27.06.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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