Dekret Nr. 146 / 2006 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 28 / 2006 Slg. über die Bedingungen für die Verwendung der Mittel des Staatlichen Wohnungsbaufonds in Form eines Darlehens zur Deckung eines Teils der Kosten für die Modernisierung der Wohnung durch bestimmte Personen unter 36 Jahren

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