Dekret Nr. 145 / 2018 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 13/2005 Slg. über Sekundarbildung und Bildung im Konservatorium, geändert

Gültig In Kraft seit 01.09.2018
ANHANG
Ordnung
vom 22. Juni 2018
zur Änderung des Erlasses Nr. 13 / 2005 Slg., über Sekundarbildung und Bildung im Konservatorium, geändert
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 23 Abs. 3 § 26 Abs. 4 Abs. 31 Abs. 1 und § 71 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschule, Grundschule, Sekundärschule, Höhere Berufs- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 383 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 49 / 2009 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 13 / 2005 Slg., über Sekundarbildung und Bildung im Konservatorium, geändert durch Dekret Nr. 374 / 2006 Slg., Dekret Nr. 400 / 2009 Slg. und Dekret Nr. 197 / 2016 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 (7) wird der letzte Satz durch "Die Gruppe kann aus mehreren Klassen oder Jahren aus Schülern bestehen."
2. Der folgende Abschnitt 2a bis 2c wird nach Abschnitt 2 einschließlich der Überschriften und Fußnoten Nr. 11 eingefügt:
„§ 2a
Allgemeine Bestimmungen für multidisziplinäre Klassen
(1) Eine Klasse, in der Schüler in mehreren Bildungsbereichen ausgebildet werden (nachstehend als "multidisziplinäre Klasse" bezeichnet) kann nur dann festgelegt werden, wenn
(a) sie sind Bildungsfelder der gleichen Kategorie, die durch die Ausbildung 11 erreicht werden, die gleiche Form und Länge der Bildung und das gleiche Jahr;
(b) sind Bildungsfelder, die eine Sekundarstufe II mit einer Abschlussprüfung oder einem Abschlusszeugnis vermitteln; und
c) die Zahl der Schüler in jedem dieser Bildungsbereiche ist niedriger als 17 im Schuljahr.
(2) Kann die in Absatz 1 genannte multidisziplinäre Klasse nicht festgelegt werden, so kann sie aus mindestens einem der Bildungsbereiche gebildet werden, der die Bedingungen gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis c und aus einem der Bildungsbereiche erfüllt, der die Bedingungen gemäß Absatz 1 Buchstaben a und b erfüllt.
§ 2b
Anzahl der multidisziplinären Klassen
Die multidisziplinäre Klasse kann aus einem Maximum von:
(a) der drei Bildungsbereiche für die Sekundarstufe II mit einem Zertifikat; oder
(b) der beiden Bildungsfelder für die Sekundarstufe II mit Abschlussprüfung.
§ 2c
Spezifische Regeln für Bildungsfelder mit Talenttest
(1) Für den Bereich der Bildung, in dem das Rahmenprogramm einen Talenttest im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorsieht, kann eine multidisziplinäre Klasse nur für Schüler eingerichtet werden, die mit einem Talenttest im Bildungsbereich ausgebildet sind. Die Zahl der Bildungsfelder in der multidisziplinären Klasse nach dem ersten Satz ist nicht begrenzt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
(a) eine multidisziplinäre Klasse, in der eine der Klassen der Bildung in Gruppe 82 Die Künste und Künste der Bildungskategorien erreicht H, L oder M und die Zahl der Schüler in diesem Bereich der Bildung ist weniger als 17 in einem bestimmten Jahr und Form der Bildung in einer bestimmten Schule; und
b) multidisziplinäre Klassen für die Bereiche Bildung Gymnasium und Gymnasium mit Sportvorbereitung.
11) Regierungsverordnung Nr. 211 / 2010 Slg. über das System der Bildungsgänge in der Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung in der geänderten Fassung.
3. In Artikel 10 Absätze 2, 5 und 6 werden die Worte "oder Ausbildungslehrer" gestrichen.
4. Absatz 10 (3) lautet wie folgt:
"(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die in den Schulregeln festgelegten Verpflichtungen kann der Schüler bestellt werden:
(a) eine Klassenlehrerwarnung,
b) der Grundschullehrer oder
c) den Grund des Schulleiters;
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die für das Schuljahr 2017/2018 eingerichtete multidisziplinäre Klasse darf spätestens ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses nicht unter die §§ 2a bis 2c des Erlasses Nr. 13 / 2005 Slg. fallen; die Zahl der Bildungsfelder dieser Klasse darf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses erreichte Zahl nicht überschreiten.
Čl. III
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2018 in Kraft.
Minister:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 145 / 2018 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 13 / 2005 Slg., über Sekundarbildung und Bildung im Konservatorium, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.07.2018
In Kraft seit01.09.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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