Verordnung Nr. 145/1993 Slg.

Regierungsverordnung zur Änderung und Ergänzung der Regierung der Tschechischen Republik Dekret Nr. 254 / 1992 Slg., über Gehaltsverhältnisse von Staatsanwälten, Staatsanwälten und Rechtskandidaten der Strafverfolgung, geändert durch die Regierung der Tschechischen Republik Dekret Nr. 442 / 1992 Slg.

Gültig In Kraft seit 20.05.1993
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 14. April 1993
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 254 / 1992 der Regierung der Tschechischen Republik Coll. über die Gehaltsverhältnisse der Staatsanwälte, Staatsanwälte und Rechtskandidaten für die Strafverfolgung, geändert durch die Verordnung Nr. 442 / 1992 der Regierung der Tschechischen Republik Coll.
Die Regierung bestellt gemäß § 23 Abs. 1 Buchstaben a und d des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg. über das Gehalt und die Vergütung der Dienstpflicht im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen:
Čl. I
1. In Artikel 1 werden die Worte "Rechtskandidaten der Strafverfolgung" ("Rechtskandidaten") durch die Worte "Rechtskandidaten der Strafverfolgung" ersetzt ("Rechtskandidaten"), einschließlich Staatsanwälte, Ermittler und Rechtskandidaten, die Offiziere im aktiven Dienst sind".
2. In Absatz 2 wird in Absatz 2 das Wort "Gewicht " durch" sieben" ersetzt.
3.
„§ 4
Salary fare
(1) Der Kläger und der Ermittler sind für den Gebührensatz verantwortlich, der für die ihm zugeteilte Klasse und Klasse festgelegt ist,
při délce
započitatelné
praxe
v platové třídě
101112
1.do ukončení
5. roku praxe
10 50011 50012 500
2.od počátku
6. roku praxe
12 00013 00013 500
3.od počátku
9. roku praxe
13 50014 00014 500
4.od počátku
12. roku praxe
14 50015 00015 500
5.od počátku
15. roku praxe
15 50016 00016 500
6.od počátku
18. roku praxe
16 20017 00017 500
7.od počátku
21. roku praxe
16 60018 00018 500 Kč měsíčně.
(2) Der juristische Kandidat ist berechtigt, einen Gehaltspreis für den ersten Schritt der achten Klasse von CZK 6500 pro Monat festzusetzen. Seit Beginn des siebten Monats der Praxis ist der Rechtskandidat berechtigt, eine Gebühr für den zweiten Schritt der achten Klasse von CZK 7000 pro Monat zu zahlen. Eine für den zweiten Schritt der achten Klasse festgesetzte Gebühr wird an einen Rechtskandidaten erhoben, der die Rechtspraxis von mindestens einem Jahr nachweisen muss."
Čl. II
Das in dieser Verordnung genannte Gehalt wird erstmals im Mai 1993 gezahlt.
Čl. III
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Klaus v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Vodice v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 145/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 254/1992 Slg., zu Gehaltsverhältnissen von Staatsanwälten, Staatsanwälten und Rechtskandidaten zur Strafverfolgung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 442 / 1992 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.05.1993
In Kraft seit20.05.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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