Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 144 / 2010 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Ausweitung des Engagements von Anlage 3 zum Hochrangigen Kollektivvertrag

Gültig
144.
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 6. Mai 2010
über die Verlängerung der Verpflichtung von Anlage 3 zum Kollektivvertrag über Höhere Ebenen
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Nr. 199 / 2003 Slg., und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., besagt, dass Anlage 3 zu dem Kollektivvertrag des Höheren Grades, der am 15. Dezember 2009 zwischen dem Ministerium für Bau der Tschechischen Republik, dem Ministerium für Arbeit
Der Inhalt eines Kollektivvertrags mit höherem Abschluss findet sich beim Arbeitsamt und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
JUDr. Šimerka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 144 / 2010 Slg. über die Verlängerung der Verpflichtung von Anlage 3 zum Höheren Kollektivvertrag
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.05.2010
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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