Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 143 / 1993 Coll.
Bestellung der Tschechischen Nationalbank zur Ausgabe von Münzen nach 5 CZK Modell 1993, zur Beendigung von Münzen nach 5 CZK und deren Austausch
Gültig
In Kraft seit 01.06.1993
143
Ordnung
Tschechische Nationalbanken
vom 4. Mai 1993
über die Ausgabe von Münzen von 5 CZK Modell 1993, über das Auslaufen von Münzen von 5 CZK und deren Austausch
Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a und d des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 6 / 1993 Coll., über die Tschechische Nationalbank, sagt:
Am 9. Juni 1993 werden Münzen des 5. CZK-Modells 1993 (nachfolgend "die fünf Kronen" genannt) für den Umlauf ausgegeben.
(1) Die fünf Kronen werden aus Stahl gerollt, der beidseitig und am Rand galvanisch mit Nickel überzogen ist. Das Gewicht der fünf Krone beträgt 4,8 g, 23 mm Durchmesser und 1,85 mm Dicke. Der Rand der fünf Krone ist glatt.
(2) Eine Toleranz von 0,15 g, 0,1 mm Durchmesser und 0,13 mm Dicke ist bei einer fünfköpfigen Prägung zulässig. Eine Abwärtstoleranz von 0,5 % wird bei der galvanischen Beschichtung im Nickelgehalt zugelassen.
(1) Der tschechische Löwe steht vor der fünf Krone als Symbol der tschechischen Staatsbürgerschaft. Der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" wird in zwei Reihen unterhalb des Löwen platziert. Unter dem Namen des Staates ist das Jahr der Stanzung und darunter wird die Markierung der Münzstätte, die die fünf Krone getroffen.
(2) Auf der Rückseite der fünf Krone ist der markierte Münzwert "5". Im Hintergrund der Ziffer ist eine stilisierte Darstellung der Karlsbrücke mit der Ebene der Vltava. Oberhalb des ersten Brückenbogens von links ist ein Kalkblatt und darüber, von unten nach oben, kurz für Geldeinheit "CZK". Das Kalkticket mit der Abkürzung der Geldeinheit stellt symbolisch einen der Türme der Karlsbrücke dar. Der Autor des fünfköpfigen Designs ist akademischer Bildhauer Jiří Harcuba, die Initialen seines Namens "H" befinden sich am unteren Rand der Münze in der Mitte.
(1) Münzen von 5 Kčs1 verfallen am 30. November 1993.
(2) Die in Absatz 1 genannten Münzen werden zwischen dem 1. Dezember 1993 und dem 31. März 1994 von der Tschechischen Nationalbank und den Banken ausgetauscht.2)
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1993 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.
1) Dekret des Finanzministers Nr. 61 / 1966 Coll., zur Ausgabe von Münzen nach 5 CZK und zur Ausgabe von Gedenksilber zehn Kronen "GREAT MORAVA - 1100 YEARS." Dekret der Staatlichen Bank der Tschechoslowakei Nr. 60 / 1991 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 1 Cent, 5 Heler, 10 Heler, 20 Heler, 50 Heler, 1 Ccs, 2 Ccs und 5 Ccs mit Staatszeichen der Tschechischen und Slowakischen Republik.
2) § 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. über die Banken.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret der Tschechischen Nationalbank Nr. 143 / 1993 Coll., zur Ausgabe von Münzen von 5 CZK Modell 1993, zum Ablauf von Münzen von 5 CZK und deren Austausch |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.05.1993 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.06.1993 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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