Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 142 / 2021 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze

Zeitliche Textfassungen

31.03.2021 Verkündet
In Kraft seit 31.03.2021

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