Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 142 / 2021 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 31.03.2021
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 22. März 2021
über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze gezahlt werden
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, gibt an, dass die Höhe des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 CZK 35 611 ist.
Minister:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 142 / 2021 Slg. über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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