Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 142 / 1993 Coll.
Bestellung der Tschechischen Nationalbank zur Ausgabe von Münzen des CZK 2 Modells 1993, zur Beendigung von Münzen von CZK 2 und deren Austausch
Gültig
In Kraft seit 01.06.1993
ANHANG
Ordnung
Tschechische Nationalbanken
vom 4. Mai 1993
über die Ausgabe von Münzen von CZK 2 Modell 1993, über das Auslaufen von Münzen von CZK 2 und deren Austausch
Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a und d des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 6 / 1993 Coll., über die Tschechische Nationalbank, sagt:
Am 9. Juni 1993 werden die Münzen in Form von CZK 2 des Modells 1993 (nachstehend "die beiden Kronen" genannt) zum Umlauf ausgegeben.
(1) Die beiden Kronen sind aus Stahl gerollt, der beidseitig und am Rand galvanisch mit Nickel überzogen ist. Das Gewicht der Doppelkrone beträgt 3,7 g, ihr Durchmesser beträgt 21,5 mm und seine Festigkeit 1,85 mm. Die Doppelkrone hat die Form eines regelmäßigen 11-Schlittens, seine Kanten abgerundet und glatt.
(2) Bei einer Doppelkronprägung ist eine Toleranz von 0,15 g, 0,1 mm Durchmesser und 0,13 mm Dicke zulässig. Eine Abwärtstoleranz von 0,5 % wird bei der galvanischen Beschichtung im Nickelgehalt zugelassen.
(1) Der tschechische Löwe ist auf der Wange der Doppelkrone als Symbol der tschechischen Staatsbürgerschaft. In der Kopie ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" und am unteren Rand der Münze das Jahr der Prägung. Über dem Jahr des Stanzens wird zwischen den Rückenschenkeln des Löwen eine Markierung einer Münze gelegt, die die Doppelkrone fuhr.
(2) Auf der Rückseite zweier Kronen ist der markierte Münzwert "2". Rechts der Ziffer ist die Abkürzung "CZK", die die Geldeinheit angibt, das Juwel (sogenannte Gomb) links vom Welkomorac-Imperium. Der Autor des Designs der Doppelkrone ist der akademische Bildhauer Jarmila Truhlíková - Spíváková, die Initialen ihres Namens "JTS" werden unter der Figur "2" am unteren Rand der Münze platziert.
(1) Die Gültigkeit der Münzen nach 2 Kčs1) läuft am 30. November 1993 ab.
(2) Die in Absatz 1 genannten Münzen werden zwischen dem 1. Dezember 1993 und dem 31. März 1994 von der Tschechischen Nationalbank und den Banken ausgetauscht.2)
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1993 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.
1) Dekret des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 62 / 1972 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 20 Helien und 2 Ccs. Dekret der Staatsbank der Tschechoslowakei Nr. 60 / 1991 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 1 Cent, 5 Heler, 10 Heler, 20 Heler, 50 Heler, 1 Ccs, 2 Ccs und 5 Slowakische Republik
2) § 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. über die Banken.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Bestellung der Tschechischen Nationalbank Nr. 142 / 1993 Coll., zur Ausgabe von Münzen nach 2 CZK Modell 1993, zum Ablauf von Münzen nach 2 CZK und ihrem Austausch |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.05.1993 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.06.1993 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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