Entschließung Nr. 141 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 30.03.2020
1
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 30. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Erkennung von Koronavirus/Bekanntgabe SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis e) und § 2 Abs.
Regierung
I. bestellt mit Wirkung vom 30. März 2020 um 18.00 Uhr den Einsatz von Soldaten im aktiven Dienst von 300 Personen und die damit verbundenen notwendigen Techniken zur Durchführung von Krisenmaßnahmen, um den Behörden der öffentlichen Gesundheit Unterstützung und Synergien bei der Erfüllung von Aufgaben zur Beseitigung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 zu bieten;
II. Speicher
1. dem Gesundheitsminister, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der öffentlichen Gesundheit und den Soldaten unter Punkt I dieser Entschließung zu organisieren,
2. den Verteidigungsminister, um den Einsatz von Truppen im aktiven Dienst mit der in Absatz I genannten Technologie zu gewährleisten.
Sie werden
Gesundheitsminister,
Verteidigung
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 141 / 2020 Coll. über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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