Dekret Nr. 14 / 2023 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 77 / 2018 Slg., zur Bestimmung der Formalitäten und Modelle bestimmter Bildungsdokumente für akkreditierte Qualifizierungskurse, zertifizierte Kurse und Spezialisierung
Gültig
In Kraft seit 01.07.2023
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ERKLÄRUNG
vom 6. Januar 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 77 / 2018 Slg., zur Festlegung der Formalitäten und Modelle bestimmter Bildungsdokumente für akkreditierte Qualifizierungskurse, zertifizierte Kurse und Spezialisierung
Das Gesundheitsministerium legt gemäß § 90 Abs. 2 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 96/2004 Slg. die Bedingungen für die Gewährung und Anerkennung der Förderfähigkeit für die Ausübung von nichtmedizinischen Gesundheitsberufen und für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheitsversorgung und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtmedizinische Gesundheitsberufe), geändert durch Gesetz Nr. 201 / 2017 Slg. und Gesetz Nr. 284 / 2018 fest.
Erlass Nr. 77 / 2018 Slg., die Festlegung der Formalitäten und Modelle bestimmter Bildungsdokumente für akkreditierte Qualifizierungskurse, zertifizierte Kurse und Spezialisierungsausbildung, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird nach Buchstabe c folgende Nummer d eingefügt:
"(d) eine Bescheinigung über die fachliche Kompetenz für die Ausübung des Berufs eines anderen Berufstätigen;"
2. In Artikel 2 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Die für die Ausübung des Berufes eines anderen Berufstätigen erworbenen spezifischen Angaben über die Bescheinigung der beruflichen Kompetenz sind:
a) einen Hinweis auf die Vollendung des akkreditierten Qualifizierungskurses;
b) die Bezeichnung des akkreditierten Qualifizierungskurses;
c) die Zahl der Akkreditierungsentscheidungen,
d) Angabe des Abschlusses der Abschlussprüfung;
e) einen Hinweis auf den Beruf eines anderen Berufs;
f) den Stempel (1) des akkreditierten Betriebs; und
g) die Unterschrift des Sachverständigen Garanten des Kurses und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses;
3. In Artikel 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) In Anhang 4 dieses Erlasses ist eine Musterbescheinigung für die Berufsbefähigung für den Beruf eines anderen Berufstätigen ausgestellt.
4. Anhang 3, einschließlich des Titels, lautet:
"Anhang Nr. 3 zum Dekret Nr. 77 / 2018 Coll.
"
5. Der folgende Anhang 4 wird angefügt:
"Anhang Nr. 4 zu Dekret Nr. 77 / 2018 Coll.
"
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Minister:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 14 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 77 / 2018 Coll., zur Festlegung der Formalitäten und Modelle bestimmter Bildungsdokumente für akkreditierte Qualifizierungskurse, zertifizierte Kurse und Spezialisierung |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.01.2023 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2023 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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