Dekret Nr. 14 / 2007 Coll.

Erlass über die Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 50. Jahrestag der Gründung der Union der Bruderschaft

Gültig Ordnung In Kraft seit 21.03.2007
Inhalt
14
ERKLÄRUNG
vom 16. Januar 2007
zum 50. Jahrestag der Gründung der Bruderschaft Einheit
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6 / 1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg.:
§ 1
(1) Am 50. Jahrestag der Gründung der tschechischen Reformationskirche der Bruderschaft werden Gedenksilber zweihundert Kronen (nachfolgend "zweihundert Kronen" genannt) ausgegeben. Das Bild der zweihundert Kronen wird im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
(2) Zweihundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version ausgestellt, die für Sammlerzwecke mit einem polierten Feld aus Münze und mattem Relief bestimmt ist (nachstehend als Sonderversion bezeichnet).
(3) Zweihundert korona im normalen und speziellen Design wird aus einer Legierung mit 900 Teilen Silber und 100 Teilen Kupfer gerollt. Das Gewicht von zweihundert Kronen beträgt 13 g, sein Durchmesser 31 mm und seine Festigkeit 2,45 mm. Der Rand von zweihundert Kronen in normaler Version wird gesäumt, der Rand von zweihundert Kronen in Sonderversion ist glatt mit der Funktion "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.900 * 13 g *." Bei einer Prägung von zweihundert Kronen in normaler und besonderer Ausführung muss die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke betragen. Die Toleranz muss bis zu 0,26 g betragen und der Silbergehalt muss bis zu 1 % betragen.
§ 2
(1) Auf der Wange der 200 Krone ist ein Symbol der Bruderschaft Union, ein Lamm mit einem siegreichen Standard, der unter dem brüderlichen Kiefernbaum steht. Am linken und oberen Rand der zweihundert Kronen ist eine Kopie des Staatsnamens "CZECH REPUBLIC". Am rechten Rand der zweihundert Kronen, die Bezeichnung der Münze mit der Abkürzung "200 CZK". Die Markierung der Münzstätte, die die zweihundert Kronen traf, wird am unteren rechten Rand der zweihundert Kronen hinter der Abkürzung der Geldeinheit platziert.
(2) Auf der Rückseite der zweihundert Kronen gibt es einen Kelch mit dem Emblem der Bruderschaft, auf dem ein Lamm mit einem Siegerstandard und eine Kopie von "VICIT AGNUS NOSTER • EUM SEQUAMUR •." Am linken und oberen Rand der zweihundert Kronen ist eine Kopie von "ONE BROTHER" und am rechten Rand der zweihundert Kronen sind die Daten "1457 - 2007". Der Autor des Designs der zweihundert Kronen ist der akademische Bildhauer Zbyněch Fojt, dessen Initialen, verbundene Buchstaben "FZ" am unteren rechten Rand der zweihundert Kronen liegen.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 21. März 2007 in Kraft.
Gouverneur:
Doc. Ing. Tůma, CSc.

Anhang zum Erlass Nr. 14 / 2007 Coll.
Bilder des Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 55. Jahrestag der Gründung der Bruderschaft
(RS und RS)

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 14 / 2007 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 50. Jahrestag der Gründung der Union der Bruderschaft
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.01.2007
In Kraft seit21.03.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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