Dekret Nr. 14 / 2006 Coll.
Beauftragen Sie die Anpassung von Dokumenten zur Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, die für eine finanzielle Holding verantwortlich sind
Gültig
In Kraft seit 16.01.2006
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ERKLÄRUNG
vom 29. Dezember 2005
Anpassung von Dokumenten zur Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, die für eine finanzielle Holding verantwortlich sind
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß Artikel 26g Absatz 5 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. für Banken, geändert durch Gesetz Nr. 377/2005 Slg., (nachstehend "Gesetz" genannt) vor:
Gegenstand
Diese Verordnung enthält die Beweise, die die Glaubwürdigkeit und die Erfahrung von Personen, die für eine finanzielle Holding verantwortlich sind (§ 26g (4) des Gesetzes).
Nachweis von Glaubwürdigkeit und Erfahrung
(1) Die Finanzholding Person legt die Belege in Form von Papierdokumenten und Dokumenten gemäß den Absätzen 2 und 3 der Tschechischen Nationalbank vor, um die Glaubwürdigkeit und die Erfahrung der Verantwortlichen zu demonstrieren.
(2) Die in Absatz 1 genannten Dokumente und Dokumente sind:
(a) einen Auszug aus dem Strafregister, der nicht früher als 1 Monat der für die finanzielle Beteiligungsperson verantwortlichen Person (nachfolgend als "die vorgeschlagene Person" bezeichnet wird). Die vorgeschlagene Person, die ein Staatsangehöriger der Tschechischen Republik ist, wenn sie seit mehr als 6 Monaten in einem anderen Staat für die letzten 3 Jahre ständig anwesend ist, legt ebenfalls einen ähnlichen Auszug aus dem Strafregister vor, der nicht früher als 3 Monate ist. Die vorgeschlagene Person, die eine ausländische natürliche Person (1) ist, legt auch ein ähnliches Dokument vor, das nicht mehr als 3 Monate alt ist, das von dem Staat ausgestellt wird, dessen Staatsangehöriger er ist, sowie von den Staaten, in denen er in den letzten 3 Jahren seit mehr als 6 Monaten kontinuierlich geblieben ist. Ist der Erwerb eines solchen Dokuments mit dem Nachweis von unverhältnismäßigen Zeitansprüchen oder finanziellen Kosten verbunden, kann die vorgeschlagene Person eine Erklärung abgeben, um dieses Dokument zu ersetzen —
b) eine berufliche Wiederaufnahme der vorgeschlagenen Person, die alle Beschäftigung, Geschäftstätigkeiten, andere Selbständige, die Mitgliedschaft von Berufsverbänden und die Mitgliedschaft von Einrichtungen anderer Rechtspersonen anzeigt, einschließlich der bereits abgeschlossenen Mitgliedschaft; wenn die vorgeschlagene Person eine führende Position gehalten hat, in allen Fällen den Umfang der ihm übertragenen Befugnisse und Pflichten und die Zahl der von ihm verwalteten Personen angibt;
c) Dokumente oder beglaubigte Kopien der Ausbildung der vorgeschlagenen Person,
d) eine kurze Vorstellung von der Erfüllung der von der vorgeschlagenen Person zu erfüllenden Aufgaben;
e) den Fragebogen, den die vorgeschlagene Person im Anhang zu dieser Bestellung ausgefüllt hat,
f) eine Erklärung der vorgeschlagenen Person, dass alle ihm vorgelegten Angaben und Dokumente und die unter den Buchstaben a bis e genannten Dokumente aktuell, vollständig und wahr sind.
(3) Andere Dokumente und Daten, die sich auf die vorgeschlagene Person beziehen, die neben den in Absatz 2 genannten Unterlagen die Glaubwürdigkeit und Erfahrung der vorgeschlagenen Person zeigen kann, wie z. B. Hinweise oder Meinungen der Arbeit aus der bestehenden Beschäftigung.
(4) Die finanzielle Beteiligungsperson legt der Tschechischen Nationalbank auch eine Beschreibung der Arbeitskapazität vor, zu der die vorgeschlagene Person gewählt oder ernannt werden soll, einschließlich ihrer beabsichtigten Kompetenz und Kompetenz. Dieses Dokument kann durch eine interne Regulierung der Finanzholding Person ersetzt werden, die den Inhalt der von der vorgeschlagenen Person zu erfüllenden Funktion regelt, einschließlich der aus dieser Funktion resultierenden Kompetenz und Kompetenz.
(5) Ist das vorgeschlagene Unternehmen keine gesetzliche Einrichtung oder ein Mitglied einer gesetzlichen Stelle eines Finanzholdings oder das vorgeschlagene Unternehmen nicht an die gesetzliche Behörde eines Finanzholdings delegiert worden, so weist der Finanzholding-Teilnehmer darauf hin, dass das vorgeschlagene Unternehmen die Finanzholding Person verwaltet.
Gemeinsame Bestimmungen
(1) Das von einer Behörde eines anderen Staates ausgestellte authentische Instrument muss mit einer höheren Prüfung der Dokumente (superlegalisiert) oder einer Apostille gemäß dem einschlägigen internationalen Vertrag (2) einhergehen, sofern nicht anders durch den internationalen Vertrag, den die Tschechische Republik gebunden ist, erklärt wird.
(2) Dokumente und Dokumente werden dem Antrag nicht vorgelegt, sofern dies der Fall ist.
(3) Der Nachweis der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Bildungserreichung kann durch Nachweis der Anerkennung der Berufsqualifikationen der nach dem Gesetz über die Anerkennung der Berufsqualifikation ausgestellten vorgeschlagenen Person ersetzt werden (3).
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gouverneur:
v. Ing. Singer, Ph.D. v. r.
Anhang zum Erlass Nr. 14 / 2006 Coll.
Fragebogen für die verantwortliche Person
1. Sind Sie zum Zeitpunkt der Vorlage des Dokuments, einer gesetzlichen Stelle oder eines Mitglieds oder eines Mitglieds des Aufsichtsorgans einer juristischen Person? Im Falle einer positiven Antwort geben Sie den Geschäftsnamen oder den Namen der juristischen Person und die ausgeführte Funktion an, einschließlich des Datums, ab dem Sie diese Funktion ausführen, und einer Erklärung, ob Sie diese Funktion weiterhin ausüben oder nicht.
2. Wurde in der Vergangenheit Konkurs oder Abrechnung auf Ihr Eigentum oder auf das Eigentum der von Ihnen kontrollierten juristischen Person erklärt oder wurde wegen Mangels an Eigentum ein Konkursantrag abgelehnt? Sind Sie bis zu drei Jahre vor der Insolvenzerklärung für das Vermögen dieser juristischen Person oder durch die Bewilligung von Entschädigung als gesetzliche Stelle oder als Mitglied einer gesetzlichen, verwaltungs- oder aufsichtsrechtlichen Stelle einer juristischen Person tätig? Wenn ja, nennen Sie den Namen der juristischen Person.
3. Sind Sie in den drei Jahren vor der Einführung der Pflichtverwaltung dieser juristischen Person als gesetzliches Organ oder als Mitglied einer gesetzlichen, geschäftsführenden oder Aufsichtsbehörde einer juristischen Person tätig? Wenn ja, nennen Sie den Namen der juristischen Person.
4. Sind Sie ausgesetzt oder aus einem Geschäft oder einer anderen Tätigkeit zurückgezogen oder verweigert worden, um Ihrer Wahl, Ihrer Bestellung oder Ihrer Bestimmung zuzustimmen, wenn eine solche Genehmigung erforderlich ist? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
5. Ist Ihre Genehmigung, Lizenz oder andere Genehmigung für Geschäftstätigkeiten aus irgendeinem anderen Grund als durch Rücknahme abgelaufen? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
6. Sind Sie in den letzten 5 Jahren, einschließlich im Ausland, von einem Berufsverband, einer Kammer oder einer Vereinigung ausgeschlossen? Waren Sie gleichzeitig zurückgewiesen? Wurden Sie in den letzten fünf Jahren zu Disziplinarmaßnahmen innerhalb einer solchen Gemeinschaft verurteilt? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
7. Sind Sie als gesetzliches Organ, Mitglied einer gesetzlichen, geschäftsführenden oder Aufsichtsbehörde einer juristischen Person, die von einem Berufsverband, einer Kammer oder einer Vereinigung, einschließlich im Ausland, ausgeschlossen wurde? Hat die juristische Person einen Antrag auf Aufnahme in eine solche Gemeinschaft abgelehnt oder wurde in einer solchen Gemeinschaft Disziplinarmaßnahmen getroffen? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
8. In den letzten 10 Jahren, im Zusammenhang mit der Finanzmarkttätigkeit, sind Sie gesetzlich wegen einer Straftat oder anderen administrativen Straftaten gesungen worden? Im Rahmen der Finanzmarktaktivitäten sind Sie verpflichtet worden, einen schweren oder wiederholten Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung, den Missbrauch vertraulicher Informationen oder eine ähnliche administrative Straftat zu beschädigen? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
9. Wurden Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die juristische Person endgültig wegen einer verwaltungsrechtlichen Straftat oder einer Pflicht zur Schadensersatzhaftung eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen eine gesetzliche Verpflichtung bestraft wurde oder eine ähnliche verwaltungsrechtliche Straftat im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt begangen hat? Wenn ja, geben Sie kurz die Umstände an.
1) § 21 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Slg., Handelsgesetzbuch, geändert.
2) Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 45 / 1999 Slg. über den Zugang der Tschechischen Republik zum Übereinkommen über die Abschaffung der Verpflichtung zur Überprüfung ausländischer öffentlicher Dokumente.
3) Gesetz Nr. 18/2004 Slg. über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und anderer Kompetenzen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen), geändert.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 14 / 2006 Slg., Anpassung von Dokumenten zur Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, die für eine finanzielle Holding verantwortlich sind |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 16.01.2006 |
|---|---|
| In Kraft seit | 16.01.2006 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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