Regierungsverordnung Nr. 14 / 1951 Coll.

Verordnung über die Vergütung der Beamten der nationalen Ausschüsse

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf