Regierungsverordnung Nr. 139 / 2024 Coll.

Regierungsverordnung über Bedingungen für die Anwendung besonderer Rechte eines gefährdeten Kunden

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2024
KAPITEL
REGIERUNGSORDNUNG
vom 22. Mai 2024
über die Bedingungen für die Anwendung der besonderen Rechte eines gefährdeten Kunden
Die Regierung bestellt gemäß § 29 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 458 / 2000 Slg. über die Geschäftsbedingungen und die Durchsetzung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 469 / 2023 Slg.:
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung enthält:
a) Therapie- und Ausgleichseinrichtungen;
b) ein Modell für die Bestätigung der Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung der besonderen Rechte eines gefährdeten Kunden (nachfolgend „die Bescheinigung“) und seiner Dauer;
c) ein Muster der schriftlichen Vereinbarung über die Ausübung der Rechte und Pflichten des Verletzlichen durch den Kunden.
§ 2
Therapie und Krankheitsausgleich
Die Therapie- und Ausgleichseinrichtungen sind in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 3
Muster der Bescheinigung und ihrer Dauer
(1) Das Muster der Bescheinigung ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(2) Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Tag ihrer Fertigstellung oder für einen kürzeren Zeitraum, wenn der Arzt dies auf der Grundlage des Gesundheitszustands der gefährdeten Person feststellt.
§ 4
Muster der schriftlichen Vereinbarung über die Ausübung der Rechte und Pflichten eines Verletzlichen durch einen Kunden
Das Muster der schriftlichen Vereinbarung über die Ausübung der Rechte und Pflichten der gefährdeten Person durch den Auftraggeber ist in Anhang 3 dieser Verordnung festgelegt.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Síkela v. r.

Příloha č. 1

Anhang 1
INSTALLATIONEN FÜR TERAPY UND UMWELTSCHUTZ
Die Mittel zur Behandlung oder Entschädigung von Krankheiten sind
a) aktive medizinische Geräte für die häusliche Lungenentlüftung oder Sauerstofftherapie;
b) aktive Antidekubitmatratzen;
c) aktive medizinische Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe;
d) aktive medizinische Geräte für die häusliche Hämodialysebehandlung;
e) aktive medizinische Geräte für die häusliche Tracheostomie.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung der Regierung Nr. 139 / 2024 Coll., über die Bedingungen für die Anwendung der besonderen Rechte eines gefährdeten Kunden
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.06.2024
In Kraft seit01.07.2024
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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