Verordnung des Innenministeriums Nr. 138/1993
Verordnung des Innenministeriums über die Bedingungen für die Veräußerung von kommunalen Behörden durch Überprüfung der Übereinstimmung einer Kopie oder einer Kopie mit dem Instrument und Überprüfung der Echtheit der Unterschrift
Zeitliche Textfassungen
Keine Fassungen verfügbar.
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.