Dekret Nr. 137 / 2017 Coll.

Regierungsverordnung über die Einrichtung des Kurortes Lednice und den Status des Kurortes Lednice

Gültig In Kraft seit 01.06.2017
137
Regierungsverordnung
vom 29. März 2017
den Spa-Platz Lednice und den Status des Spa-Platzes Lednice
Die Regierung bestellt gemäß § 28 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 164 / 2001 Slg., über natürliche medizinische Ressourcen, natürliche Mineralwasserressourcen, natürliche Spa- und Spa-Orte und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Spa-Gesetz):
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung sieht den Wellness-Platz Kühlschrank und den Status des Spa-Platzes Kühlschrank.
§ 2
Kurort
(1) Hierdurch wird der Kurort des Kühlschranks errichtet.
(2) Das Gebiet des Kurorts besteht aus dem kadastralen Gebiet von Lednice in Mähren.
(3) Das Gebiet des Kurorts unter der Abdeckung der Grundkarte der Tschechischen Republik, auf der Skala von 1: 50 000, mit der Unterscheidung zwischen dem inneren und äußeren Gebiet des Kurorts, ist in Anhang 1 dieser Verordnung grafisch angegeben.
(4) Das innere Gebiet der Spa-Site ist grafisch auf der Grundlage der Katasterkarte der Tschechischen Republik in Anhang 2 gekennzeichnet und in Anhang 3 dieser Verordnung definiert. Die Außenseite des Wellnessbereichs umfasst den Rest des Wellnessbereichs. Die Spa-Kolonnad1) und die damit verbundenen öffentlichen Räume sind in Anhang 4 grafisch gekennzeichnet und in Anhang 5 dieser Verordnung auf der Grundlage der Katasterkarte der Tschechischen Republik definiert.
Status der Website
§ 3
(1) Der Wellnessbereich ist verboten
(a) Konstruktion von Strukturen, Einrichtungen und Einrichtungen, die die Bereitstellung von Spa-Rehabilitationspflege im Innengebiet des Spa-Standortes durch physikalische, chemische oder biologische Schäden oder Einflüsse beeinträchtigen könnten; und
b) die Konstruktion von Strukturen und Geräten und die Durchführung von Änderungen an Strukturen und Ausrüstungen, die die Durchfahrt oder Ansammlung von Fahrzeugen im inneren Gebiet des Kurorts in größerem Maße bewirken könnten, als für den Transportbetrieb des inneren Gebiets des Kurorts erforderlich ist.
(2) Das innere Gebiet des Spas ist verboten
a) Bau und Gebäudeänderungen, Änderungen der Nutzungsbereiche oder Teile davon, die nicht mit dem Zweck des Spas, der entsprechenden Kur- und Bürgereinrichtungen und der Verkehrs- und technischen Infrastruktur verbunden sind oder nicht mit dem Schutz des Grünbereichs zusammenhängen;
b) Bau von Strukturen, die den lokalen Stadt-, Architektur-, Kultur- und Zivilisationswerten nicht entsprechen;
c) den Bau und die Einrichtung individueller und gewöhnlicher Garagen, die keine Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kurfürsorge anbieten sollen;
d) Bau von Wohn- und Freizeitgebäuden, die nicht zur Erbringung von Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kurfürsorge bestimmt sind;
e) Bau von landwirtschaftlichen Produktionsanlagen;
f) den Bau von Produktionsanlagen und den Betrieb von Dienstleistungen, die störende Auswirkungen auf das Behandlungsregime im Wellnessbereich haben könnten;
(g) Bau von Lagern, Großhändlern, Bauhöfen und Geräten für die Instandhaltung von technischen Geräten und Infrastrukturen;
b) Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und
— Bau von Autobahnen und Straßen der Klasse I und der Klasse II.
(3) Im inneren Gebiet des Kurorts ist der Bau von Unterhaltungseinrichtungen und Massengaragen verboten, es sei denn, es ist im Zusammenhang mit den Zwecken der Kurrehabilitation Pflege und ihre Konstruktion ist nicht im Widerspruch zu den Interessen des Schutzes des Regimes der Bereitstellung von Kurrehabilitation Pflege und Erhaltung, oder die Schaffung einer Wellness-Umgebung.
§ 4
(1) In der Spa-Kolonnade, in Gesundheitseinrichtungen und in öffentlichen Räumen, die damit verbunden sind, mit Ausnahme der Infrastruktur, der Einreise, der Einreise, der Einreise, der Einbringung, des Entladens und des Betriebs von Kraftfahrzeugen und sonstigen Verkehrsmitteln, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Komponenten des integrierten Rettungssystems und der kommunalen Polizei sind Rollstühle, medizinische Geräte für Behinderte, Kinderwagen, Fahrräder und Mechanisierung für die Wartung und Reinigung dieser Räumlichkeiten verboten. Der Eintritt der Radfahrer ist auf die Fahrspur für Radfahrer beschränkt, die durch die "Reservierspur für Radfahrer" gekennzeichnet ist. Die Fahrradspur kann auch von Skifahrern, Rollschuhen, Rollern oder Benutzern ähnlicher Sportausrüstung verwendet werden2).
(2) Der Eintrag mit Tieren ist auf der Spa-Kolonnade, auf Gesundheitseinrichtungen und auf damit verbundenen öffentlichen Plätzen verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Hunde, die blind oder behindert sind und für Tiere der Bestandteile des integrierten Rettungssystems und der Gemeindepolizei. Die dem Tier beiliegende Person muss, um sicherzustellen, dass die Reinheit aufrechterhalten wird, die durch das Tier verursachte Verunreinigung sofort entfernen.
(3) Spa-Kolonnaden, Gesundheitseinrichtungen und damit verbundene öffentliche Räume sind mit einem informativen Board mit einer Objektbezeichnung sowie einem Text- oder Grafikcharakter gekennzeichnet, der die jeweiligen Verbote figurativ zeigt.
§ 5
Im Inneren des Kurorts kann die Wartung und Reinigung von öffentlichen Räumen während der Sommer- und Winterperioden nur ohne die Verwendung von Störstoffen (3) durchgeführt werden.
§ 6
(1) Im inneren Gebiet des Spas ist an öffentlichen Orten verboten
a) die Verbreitung von Tonwerbung durch Transport und Off-Site und aus stationären Quellen;
b) die Verbreitung von Lichtwerbung schwindet, blinkt und andernfalls schikaniert; und
c) Verbreitung, Angebot und sonstige Verbreitung von Werbeblättern.
(2) Es ist möglich, Plakate, Flyer und andere Werbemedien nur auf Werbe- und Werbeeinrichtungen und Werbehallen zu platzieren, die sich in den nach dem Baugesetz benannten Bereichen und Orten befinden.
(3) Es ist verboten, Streu- und Wildtiere im inneren Gebiet des Spa-Bereichs zu füttern.
(4) Es ist verboten, Tiere und Tiere zu halten, die besondere Sorgfalt im inneren Gebiet des Spas benötigen.
§ 7
Effizienz
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Minister für Gesundheit:
JUDr.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 der Regierungsverordnung Nr. 137/2017 Coll.
Der Bereich des Spa-Platzes Kühlschrank

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 137/2017 Coll.
Innenbereich des Kurorts Lednice

Příloha č. 3

Anhang 3 der Regierungsverordnung Nr. 137 / 2017 Coll.
Definition des inneren Gebiets des Kurorts Lednice
Das innere Gebiet des Kurorts des Dorfes Lednice ist durch eine Grenze definiert, die sich auf dem kadastralen Gebiet von Lednice in Mähren von der Südecke des Grundstücks Nr. 2359, der Kreuzung der Straße III. befindet. tř. no. 41417 Poštorná - Charvátní Nová Ves - Kühlschrank und Ortsstraßen auf dem Grundstück 2331 / 1, von dort geht es weiter zum Zentrum des Dorfes Lednice auf der rechten Seite der Straße Nr. 41417 Post - Charvátský Nová Ves - Kühlschrank (nördlich-östliche Grenze des Grundstücks Nr. 1790 und 182) entlang der Grenze des Grundstücks Nr. 2359 / 1 und 1800 / 2 und weiter entlang der westlichen Ecke des Grundstücks Nr. 1793 / 20. Die Grenze des inneren Gebiets soll weiterhin nordöstlich entlang der nordwestlichen Grenze der Pakete Nr. 1793 / 20, 1793 / 4, 1793 / 5, 1793 / 6, 1793 / 56 sein und entlang der linken Seite der Asphaltstraße auf dem Grundstück Nr. 1796 / 1 bis zur Westecke dieses Pakets fortfahren. Darüber hinaus dreht sich die Grenze vor der lokalen Kreuzung in östlicher Richtung entlang des nördlichen Randes der Seite Nr. 1796 / 1, 1797 / 1, 1797 / 10, nordwestlicher Rand der Seite Nr. 1797 / 13, 1797 / 12, nordöstliche Grenze Nr. 1799 / 1, entlang der südwestlichen und südsüdlichen Grenze Nr. 1800 / 1, von deren Nordspitze die direkte Richtung des Pakets Nr. 2358 / 1, nordwestlich und dann die Grenze 2356 übertrifft. An dem Ort, wo die Grenze des Grundstücks Nr. 2356 / 2 nach Süden bricht, setzt sich die Grenze des inneren Gebiets in einer direkten Richtung zum nördlichen Gipfel Nr. 2361 fort. Nach der nordöstlichen Grenze von S. 2361 geht die Grenze des Binnengebiets zur Lednice-Wasseranlage, wo sie sich entlang der Grenze des Gebiets zur Ost-Ost-Ecke von S. 2361 fortsetzt, wo sie sich südwestlich und entlang der Südostkante dieses Pakets bis zum Ausgangspunkt, d.h. bis zur Kreuzung der Straße Nr. 41417 mit der lokalen Straße an S. 2331 / 1.
Die Grundstücksnummern werden mit dem Status des Cadastral am 1. August 2016 festgelegt.

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 der Regierungsverordnung Nr. 137 / 2017 Coll.
Zeichnung von Kolonnadenpaketen, medizinischen Einrichtungen und öffentlichen Räumen, die damit verbunden sind, in eine Kopie der Katasterkarte der Tschechischen Republik

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 der Regierungsverordnung Nr. 137/2017 Coll.
Liste von Parcel Creating Spa Colonnade und Public Area mit ihr Verwandte
OKRES: BřeclavSOUPIS PARCEL TVOŘÍCÍCH LÁZEŇSKOU KOLONÁDU A VEŘEJNÁ PROSTRANSTVÍ S NÍ SOUVISEJÍCÍ
OBEC: 584631 Lednice
KAT. ÚZEMÍ: 679828 Lednice na Moravě
původ: Katastr nemovitostí (KN)
PARCELAVÝMĚRA
[m2]
DRUHVYUŽITÍLV
SOUPIS PARCEL TVOŘÍCÍCH LÁZEŇSKOU KOLONÁDU
KN 1791/20504orná půda10001
KN 1793/55547ostat.pl.jiná plocha5464
KN 1797/12226orná půda10001
KN 1797/155143ostat.pl.jiná plocha10001
KN 1797/16449ostat.pl.ostatní komunikace10001
KN 1797/17119zast. pl.Lednice, č.p. 78910001
KN 1797/187zast. pl.bez č.p./č.e.10001
KN 1797/1926orná půda10001
KN 1799/11133ostat.pl.kulturní a osvětová plocha10001
KN 1799/6271ostat.pl.jiná plocha10001
KN 2360/13498ostat.pl.ostatní komunikace10001
SOUPIS PARCEL TVOŘÍCÍCH VEŘEJNÁ PROSTRANSTVÍ SOUVISEJÍCÍ S LÁZEŇSKOU KOLONÁDOU
KN 181/230ostat.pl.ostatní komunikace5464
KN 181/310ostat.pl.ostatní komunikace10001
KN 1793/13302ostat.pl.zeleň1261
KN 1793/43803ostat.pl.jiná plocha5100
KN 1793/54303ostat.pl.jiná plocha10001
KN 1793/64425ostat.pl.jiná plocha10001
KN 1793/73939ostat.pl.jiná plocha5442
KN 1793/84089ostat.pl.jiná plocha5442
KN 1793/92522ostat.pl.jiná plocha1261
KN 1793/103481ostat.pl.jiná plocha1261
KN 1793/13717ostat.pl.ostatní komunikace5465
KN 1793/14138ostat.pl.ostatní komunikace5254
KN 1793/1537ostat.pl.zeleň5254
KN 1793/167ostat.pl.zeleň5254
KN 1793/1730ostat.plostatní komunikace5254
KN 1793/18111ostat.pl.zeleň5254
KN 1793/19871ostat.pl.jiná plocha5254
KN 1793/20646ostat.pl.jiná plocha5254
KN 1793/2184ostat.pl.ostatní komunikace5100
KN 1793/22135ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/24565ostat.pl.ostatní komunikace5100
KN 1793/25179ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/261229ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/28212ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/29181ostat.pl.ostatní komunikace5100
KN 1793/3049ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/3148ostat.pl.zeleň5100
KN 1793/56839ostat.pl.zeleň10001
KN 1793/58252ostat.pl.ostatní komunikace5254
Insgesamt wurden 40 Grundstücksflächen von 50.157 m2 im Immobilienregister eingetragen.
Die Grundstücksnummern werden mit dem Status des Cadastral am 1. August 2016 festgelegt.
1) § 25 des Gesetzes Nr. 164 / 2001 Slg., über natürliche medizinische Ressourcen, natürliche Mineralwasserressourcen, natürliches Spa und Spa Orte und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Spa Act).
2) Gesetz Nr. 361 / 2000 Slg., über den Straßenverkehr und über Änderungen bestimmter Gesetze (Road Traffic Act), geändert.
3) § 39 des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Coll., Wassergesetz, geändert.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 137 / 2017 Coll., zur Bestimmung des Kurorts Lednice und des Status des Kurorts Lednice
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.05.2017
In Kraft seit01.06.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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